Teilfortschreibung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 – Einzelhandel (Kapitel 2.4.3.2)

Der Regionalverband Heilbronn-Franken legt gemäß §12 Abs. 2 und 3 LplG den Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 – Einzelhandel (Kapitel 2.4.3.2) zur Beteiligung vor. Sie haben damit die Möglichkeit, eine Stellungnahme zum Entwurf der Teilfortschreibung Einzelhandel abzugeben.

Der Entwurf wurde am 20. Oktober 2023 vom Planungsausschuss als Anhörungsentwurf zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit auf Grundlage des Planentwurfs gemäß § 12 Abs. 2 und 3 Landesplanungsgesetz (LplG) beschlossen.

Über die Internet-Adresse

https://www.online-beteiligung.de/heilbronn-franken7 (Online-Beteiligungsportal)

gelangen Sie ab dem 13.11.2023 und bis zum 29.02.2024 mit einem Internet-Browser direkt zur Online-Plattform und dem Entwurf der Satzung zur Teilfortschreibung des Regionalplans HeilbronnFranken 2020 – Einzelhandel (Kapitel 2.4.3.2). Hier können der Textteil, die Kartenteil, die Planbegründung und der Umweltbericht registrierungsfrei eingesehen werden.

Die Synopse zur Unterrichtung über die Teilfortschreibung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 – Einzelhandel (Kapitel 2.4.3.2) – nach § 9 Abs. 1 ROG (Anlage 1) ist auf der Homepage des RVHNF unter Änderungen Regionalplan hinterlegt. Da diese nicht Teil der Beteiligungsunterlagen ist, ist sie auf der Beteiligungsplattform nicht verfügbar.

Es besteht weiterhin die Möglichkeit, Ihre Stellungnahmen schriftlich, per E-Mail an info@rvhnf.de, per Post an unsere Anschrift am Wollhaus 17, 74072 Heilbronn oder zur Niederschrift abzugeben.

 

Hinweis zur Datenverarbeitung:

Personenbezogene Daten werden von uns nur dann verarbeitet, wenn uns dies gesetzlich gestattet ist oder Sie uns Ihre Einwilligung erteilt haben. Gemäß Artikel 6 Abs. 1 Nr. e) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist die Verarbeitung rechtmäßig, wenn sie für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde. Dies greift hier, da die Aufstellung des Regionalplans sowohl im öffentlichen Interesse liegt und der Regionalverband das Verfahren auch als Pflichtaufgabe gemäß dem Raumordnungsgesetz (ROG) und dem Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg (LplG) durchführt.

Die in diesem Verfahren angegebenen und uns zugeleiteten personenbezogenen Daten werden entsprechend der hier abrufbaren Datenschutzerklärung des Regionalverbands Heilbronn-Franken verarbeitet. Dort sind nähere Informationen zum Auskunftsrecht, zum Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung sowie zum Recht auf Widerspruch und Beschwerde dargelegt.