Willkommen zum Erklärvideo Teil fünf mit dem Schwerpunkt Vorranggebiete.
Nachdem wir Ihnen im vierten Teil unserer Videoserie erklärt haben, wie wir den Suchraum anhand des geänderten Kriteriensets neu berechnet und über die Eignung- und Konfliktprüfung die Potenzialkulisse generiert haben, erläutern wir Ihnen jetzt die Methodik zur Festlegung der Vorranggebiete. Nochmals zur Erinnerung, gesetzlich verpflichtet sind wir zur Ausweisung von mindestens 1,8 % der Region als Vorranggebiete für regional bedeutsame Windenergieanlagen.
Dabei werden die bereits bestehenden Vorranggebiete mit 0,34 % angerechnet. Die neuen Vorranggebiete müssen also mindestens 1,44 % umfassen.
Hier nochmals die Suchraumkarte mit den 18,3 % der Regionen, in denen die Nutzung von Windenergie nicht ausgeschlossen, also grundsätzlich möglich ist. Und zwar auch dann, wenn der Regionalplan nicht die notwendigen 1,8 % erreicht und rechts die Potentialkulisse der am besten geeigneten und konfliktärmsten Flächen, die nur noch 6,7 % der Region umfassen.
Die Schritte bis zur Ermittlung der Potenzialkulisse konnten automatisiert mithilfe eines geografischen Informationssystems durchgeführt werden. Bei der Ableitung der Vorranggebiete ist das anders. Bei der Ableitung wurden alle Einzelflächen der Potenzialkulisse persönlich betrachtet, diskutiert und gegeneinander abgewogen. Um neben dem Vorgehen nach Leitlinien auch beispielsweise die Verteilung innerhalb der Region oder ortsspezifische Besonderheiten sachgerecht behandeln zu können.
Hier sehen Sie noch einmal das Bild zum Thema Abwägung aus unserem zweiten Erklärvideo. Bei der Abwägung aller Belange werden nicht nur die Potentialflächen als Ganzes miteinander verglichen, sondern auch Teilräume innerhalb der Potenzialflächen, um die konfliktärmsten Flächen zu finden. Hinzu kommen weitere Aspekte wie die jeweilige Flächengröße oder auch die Verteilung in der Region Heilbronn-Franken sowie der Schutz vor teilräumlicher Überlastung.
In diesem Zusammenhang werden ebenfalls die Planungen der benachbarten Regionalverbände mit berücksichtigt.
Mit dem gesamten Planungsprozess werden übergeordnete Ziele verfolgt, die sich in der Abgrenzung der konkreten Vorranggebiete zeigen. Über allem steht das Ziel, tatsächlich eine klimaschützende Wirkung durch die Einsparung fossiler Energieträger zu erreichen. Es sollen also in den Vorranggebieten möglichst schnell Windenergieanlagen gebaut werden. Dafür brauchen die Vorhabenträger bereits jetzt Planungssicherheit.
Die gesetzlichen Vorgaben bezüglich des Flächenziels müssen erfüllt werden. Es sind 1,8 % der Region als Vorranggebiete für Windenergie auszuweisen. Und der Satzungsbeschluss muss bis 30. September 2025 gefasst sein. Bei der Ableitung der Vorranggebiete sollen zudem Konflikte so weit wie möglich vermieden werden, um eine hohe Akzeptanz zu generieren und um zu erreichen, dass nach der Beteiligung möglichst nur noch wenige Änderungen vorzunehmen sind.
Um die Entscheidungen im Abwägungsprozess nachvollziehbar und vergleichbar zu halten, gibt es Abwägungsleitlinien. Welche Themen damit behandelt werden, stellen wir Ihnen jetzt kurz vor. Eine ausführliche Erläuterung zu den Leitlinien finden Sie im Begründungstext. Steigen wir direkt mit der wichtigsten Leitlinie ein, dem Bevölkerungsschutz. Hierbei geht es zum Beispiel um den Abstand zur Siedlung oder auch darum, dass eine Siedlung nicht durch Windenergieanlagen eingekreist wird.
Der Regionalverband Heilbronn Franken handhabt in puncto Entfernung zur Siedlung meist sogar einen größeren Abstand als durch den gesetzlichen Lärmschutz vorgegeben. Konflikte mit Natur und Artenschutz zu vermeiden, hat ebenfalls eine hohe Bedeutung. Beispielsweise wurden Natura 2000 Gebiete nur dann über plant, wenn die Verträglichkeit gutachterlich vorausgesagt wird. Neben diesen beiden werden dann noch Leitlinien angewendet, die unter anderem Denkmalschutz und bestehendes Planungs- und Baurecht berücksichtigen oder auf eine ausgewogene Gesamtkulisse ausgerichtet sind, in der bevorzugt zusammenhängende Flächen ausgewiesen werden.
Das ist auch hinsichtlich der nötigen Anschlussinfrastruktur effizienter, als Flächen für Einzelanlagen auszuweisen.
Im Ergebnis wurden aus den geeigneten Flächen der Potenzialkulisse über 100 Flächen ausgewählt, die im Abwägungsprozess aufgrund ihrer Eignung, Konfliktarmut, Größe und Lage als künftige Vorranggebiete bestimmt wurden. Diese nehmen zusammen mit den bereits rechtskräftigen Vorranggebieten circa 2,6 % der Region ein. Damit haben wir für das anstehende Beteiligungsverfahren auch noch etwas Puffer, falls Flächen doch nicht ausgewiesen werden können. Gegenstand der Beteiligung werden jedoch nur die neuen, jetzt im Entwurf vorliegenden Abgrenzungen.
Die Vorranggebiete, die in das Beteiligungsverfahren gehen, sind am 19. Juli Gegenstand der Verbandsversammlung. Auf Grundlage dieses Beschlusses wird der Beteiligungsentwurf mit allen erforderlichen Unterlagen, wie zum Beispiel Begründung und Umweltbericht mit Standortdatenblättern fertig ausgearbeitet. Sobald diese Unterlagen komplett sind, erfolgt das Beteiligungsverfahren. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die öffentliche Auslegung sollen voraussichtlich ab September 2024 stattfinden.
Parallel dazu wird es öffentliche Informationsveranstaltungen geben, in denen wir unsere Planungen persönlich vorstellen und in denen interessierte Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, Fragen zu stellen. Anschließend werden die Stellungnahmen ausgewertet. Sofern durch die Rückmeldungen aus dem Beteiligungsverfahren weitere Änderungen der Planung notwendig werden. Gibt es im Frühjahr eventuell nochmals ein Beteiligungsverfahren?
Wie im Landesplanungsgesetz vorgeschrieben, soll die Verbandsversammlung im September 2025 den Satzungsbeschluss fassen, so dass die Planung bis Anfang 2026 genehmigt werden kann. Spätestens dann besteht Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, die Kommunen und die Vorhabenträger. Der Bau neuer Windenergieanlagen ist ab dem Genehmigungszeitpunkt in der Regel nur noch innerhalb der Vorranggebiete für regional bedeutsame Windkraftanlagen möglich.
An dieser Stelle noch ein paar Anmerkungen zum Beteiligungsverfahren. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens bittet der Regionalverband Heilbronn Franken zum einen die Träger öffentlicher Belange, also zum Beispiel Behörden und Verbände, um ihre Einschätzung. Zum anderen wird auch die Öffentlichkeit, also jede Bürgerin und jeder Bürger angehört. Alle Unterlagen werden sowohl elektronisch im Internet als auch in Papierform an verschiedenen Stellen der Region zur Einsicht bereitgestellt.
Mündliche Äußerungen im Rahmen der geplanten öffentlichen Informationsveranstaltungen können nicht als Stellungnahme berücksichtigt werden. Schriftliche Stellungnahmen können innerhalb einer gewissen Frist beim Regionalverband Heilbronn Franken eingereicht werden. Diese Stellungnahmen müssen planungsrelevant sein, also das Ob, Wann und Wie der Planung betreffen. Die Stellungnahmen werden dann überprüft und eventuell führt das zu einer Anpassung der Planung. Am Ende geht es darum, bis zum 30. September 2025 einen rechtsicheren Plan zu beschließen, der den rechtlichen Anforderungen genügt.
Schaffen wir das nicht, zum Beispiel weil das Planungsverfahren scheitert, würde die so genannte Superprivilegierung eintreten. Der Neubau von Windenergieanlagen wäre dann überall da im Außenbereich möglich, wo keine fachrechtlichen Belange entgegenstehen. Das wäre quasi im gesamten Suchraum.
Wenn unser Planungsprozess bis zum 30. September 2025 erfolgreich abgeschlossen wird, ist die Nutzung von Windenergie also auf die in der linken Karte dargestellten Vorranggebiete beschränkt. Falls der Stichtag verfehlt wird, weil zum Beispiel die jetzt ausstehenden Verfahrensschritte zu viel Zeit in Anspruch nehmen oder weil die Planung gerichtlich zu Fall gebracht wird, entfällt Steuerungswirkung und Windenergieanlagen können überall im rechts dargestellten Suchraum gebaut werden.
Zum Schluss noch der Hinweis Auf unserer Homepage finden Sie die bereits vorliegenden Karten und begründenden Unterlagen. Fragen beantworten wir Ihnen gerne im Rahmen unserer öffentlichen Informationsveranstaltungen, die voraussichtlich im September 2024 stattfinden werden. Deren Termine werden ebenfalls auf unserer Homepage und zusätzlich auch in der Presse bekannt gegeben.