Am 21.10.2022 hat der Planungsausschuss die Aufstellungsbeschlüsse zu den Teilfortschreibungen „Windenergie“ und „Solarenergie“ des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 gefasst. Am 14.07.2023 waren die beiden Teilfortschreibungen Gegenstand der Verbandsversammlung. In dieser Sitzung war nicht nur die jeweilige planerische Vorgehensweise, sondern mit der Unterrichtung nach § 9 (1) Raumordnungsgesetz (ROG) auch der jeweils erste förmliche Verfahrensschritt Thema. In der Verbandsversammlung am 14.06.2024 wurde zur Teilfortschreibung Solarenergie der Beschluss für das Beteiligungsverfahren nach § 12 (2) LplG und § 12 (3) LplG gefasst. Die Teilfortschreibung Windenergie war Gegenstand der Sitzung der Verbandsversammlung am 19.07.2024. In dieser Sitzung wurden die Entwürfe der neuen Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen und die Durchführung des Beteiligungsverfahrens beschlossen.
Die entsprechenden Beschlussvorlagen finden Sie unter den Seiten Teilfortschreibung Windenergie II sowie Teilfortschreibung Solarenergie.
Die Aufstellungsbeschlüsse zu den Teilfortschreibungen gehen zurück auf die Regionale Planungsoffensive zum Ausbau der Erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg. Die Planungsoffensive dient der Umsetzung der Landesflächenziele für erneuerbare Energien, die durch das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz (KlimaG BW) vom 11.02.2023 präzisiert wurden. Gleichzeitig wird durch die Regionale Planungsoffensive das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) des Bundes umgesetzt.
Ziel der beiden Teilfortschreibungen ist, durch regionalplanerische Ausweisungen von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten sowie die weitergehende Öffnung der Regionalen Grünzüge den Ausbau der Windenergie, der Freiflächenphotovoltaik sowie der Solarthermie deutlich zu beschleunigen und dadurch nicht nur kurzfristig einen Zubau von Erzeugungsanlagen zu ermöglichen, sondern langfristig eine klimaneutrale Energieversorgung der Region zu sichern.
Nach § 20 KlimaG BW sind die Regionen für die Bereitstellung entsprechender Windenergiegebiete als Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen verantwortlich. Das Flächenziel, wonach auf regionaler Ebene mindestens 1,8% der Regionsfläche als Vorranggebiete zur Verfügung gestellt werden müssen, gilt für alle Regionen Baden-Württembergs gleichermaßen. Gegenüber dem Bundesrecht verschärfte Baden-Württemberg allerdings die Flächenziele und den Zeitrahmen dahingehend, dass der Wert von 1,8% nicht erst zum 31.12.2032 erreicht sein soll, sondern bereits am 30.09.2025, dem im Landesplanungsgesetz gesetzlich verankerten Ende der Regionalen Planungsoffensive. Das im WindBG enthaltene Zwischenziel von 1,1% bis 2027 entfällt für Baden-Württemberg.
Vertiefende Infos zur Teilfortschreibung Windenergie u.a. die bisherigen Verfahrensschritte finden Sie auf der zur Seite Teilfortschreibung Windenergie II. Die aktuelle Vorlage zur Windenergie, die Gegenstand der Verbandsversammlung am 19.07.2024 war, finden Sie unter Download TOP1 (TF Windenergie II) der Verbandsversammlung am 19.07.2024. In der Sitzung am 19.07.2024 hat das Gremium dem Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen aus der Unterrichtung der Teilfortschreibung Windenergie II (Download Synopse) zugestimmt. Zudem wurden die Unterlagen für das Beteiligungsverfahren und die Durchführung des Verfahrens beschlossen.
Das Beteiligungsverfahren startet am 23.09.2024. Die Frist zur Beteiligung läuft für die Öffentlichkeit einen Monat und für die Träger Öffentlicher Belange 3 Monate. Nähere Informationen zum Verfahren finden Sie unter:
Öffentliche Bekanntmachung der Teilfortschreibung Windenergie
Die Beteiligungsunterlagen stehen ab dem 23.09.2024 auf dem Beteiligungsportal zur Verfügung.
Zudem sind diese als Teil der Sitzungsunterlagen auf der Seite RP-Änderungen sowie auf der der Seite TFS-Windenergie II zu finden.
Das KlimaG BW regelt neben dem Ausbau der Windenergie auch die Flächenbereitstellung für die Freiflächenphotovoltaik (FFPV) neu. § 21 KlimaG BW verlangt zum 30.09.2025 die Ausweisung von mindestens 0,2% der Regionsfläche für die FFPV. Allerdings sind an die Erreichung des Zielwerts keine rechtlichen Wirkungen geknüpft.
Wie die Region bereits aktuell daran arbeitet, den Ausbau der FFPV zu beschleunigen, zeigt die seit dem 19.07.2024 rechtsverbindliche 20. Änderung des Regionalplans (siehe unten).
Da der Verwaltung neben der 20. Änderung zudem eine Reihe weiterer FFPV-Projekte bekannt sind, deren Umsetzung aufgrund ihrer Lage oder Größe nur im Zuge einer Regionalplanänderung ermöglicht werden kann, wurde im Jahr 2023 eine Abfrage von FFPV-Projekten bei den Kommunen der Region durchgeführt. Auch private Planungsträger hatten die Chance Projekte zu melden. Die ca. 200 auf diese Weise gemeldeten Projekte wurden durch die Verwaltung bewertet und im Dezember 2023 der Verbandsversammlung zur Entscheidung für eine Übernahme in die Teilfortschreibung Solarenergie vorgelegt. Die auf diese Weise ausgewählten Projekte sind nunmehr Grundlage für die Ausweisung der Vorbehaltsgebiete für regionalbedeutsame Photovoltaikanlagen im Zuge der Teilfortschreibung Solarenergie. Darüber hinaus hat der Planungsausschuss am 20.10.2023 die weitergehende Öffnung der Regionalen Grünzüge für FFPV und Solarthermie beschlossen, die über die Regelungen der 20. Änderung hinausgeht (siehe unten) und die über die Teilfortschreibung Solarenergie umgesetzt werden soll.
In der Verbandsversammlung am 14.06.2024 hat das Gremium dem Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen aus der Unterrichtung der Teilfortschreibung Solarenergie (Synopse) zugestimmt. Zudem wurde der Beteiligungsbeschluss gefasst und die Unterlagen für das Beteiligungsverfahren beschlossen. Die Beteiligung startete am 15.07.2024. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist mittlerweile abgeschlossen.
Nähere Infos zur Teilfortschreibung Solarenergie, der geplanten weitergehenden Öffnung der Regionalen Grünzüge und den nächsten Schritten finden sich auch auf der Seite Teilfortschreibung Solarenergie.
Gerne stehen wir darüber hinaus den Städten und Gemeinden sowie Vorhabenträgern und interessierten Flächeneigentümern für die Prüfung der Vereinbarkeit von Flächen und Anlagen mit den derzeit geltenden Zielen und Grundsätzen der Raumordnung zur Verfügung.
Allerdings weisen wir darauf hin, dass wir derzeit nach wie vor mit der Ausarbeitung der Beteiligungsunterlagen für die Teilfortschreibungen Windenergie II befasst sind und daher nur eingeschränkt Zeit zur Verfügung haben.
Daher kommt es bei Rückmeldungen auf Ihre Anfragen zu Verzögerungen. Hierfür bitten wir um Verständnis.
Für entsprechende Anfragen wenden Sie sich bitte an die nachstehenden Ansprechpartner:
Darüber hinaus finden Sie hier unsere Infoschreiben zum Download, für die Sie sich auch unter info@rvhnf.de registrieren können.
Info Nr. 1 – November 2022 (Startpunkt Teilfortschreibungen, Planungsoffensive)
Info Nr. 2 – Januar 2023 (Privilegierung FFPV nach § 35 (1) Nr.8 BauGB)
Info Nr. 3 – April 2023 (Neuregelungen KlimaG BW, Rechtsfolgen, Ausblick Teilfortschreibungen)
Info Nr. 4 – Mai 2023 (Abfrage Solarenergieprojekte)
Info Nr. 5 – Juli 2023 (Planerische Vorgehensweisen bei den Teilfortschreibungen, Unterrichtung als förmlicher Verfahrensschritt)
Info Nr. 6 – Oktober 2023 (aktueller Sachstand und nächste Schritte Teilfortschreibung Solarenergie und Windenergie II)
Info Nr. 7 – Dezember 2023 (Beschlüsse der Verbandsversammlung, Ausarbeitung Planentwürfe Teilfortschreibung Solarenergie und Windenergie II)
Info Nr. 8 – Mai 2024 (Beschluss des Planungsausschusses, Veränderungen am Zeitplan der Teilfortschreibung Windenergie II)
Info Nr. 9 – Juli 2024 (Beschluss der geplanten VRG u. des Beteiligungsverfahrens der TF Windenergie II, Durchführung des Beteiligungsverfahren der TF Solarenergie)
Das Verfahren zur 20. Änderung wurde vor den Teilfortschreibungen gestartet und hatte neben der Ausweisung neuer Vorbehaltsgebiete für regionalbedeutsame Photovoltaikanlagen auch die Ausweitung der Ausnahmeregelungen für FFPV in den Regionalen Grünzügen zum Ziel. Hierbei ist insbesondere auf die Anhebung der Flächengrenze auf 10 ha sowie die neu geschaffene Ausnahme für Direktversorgung von stromintensiven Nutzungen zu verweisen. Die 20. Änderung wurde am 20.10.2023 als Satzung beschlossen. Seit dem 19.07.2024 ist die 20. Änderung rechtsverbindlich.
Im Zusammenhang mit der Regionalen Planungsoffensive hat die Arbeitsgemeinschaft der Regionalverbände für das gesamte Land sogenannte Planhinweiskarten veröffentlicht, die unter nachstehender Pressemitteilung für das ganze Land abgerufen werden können.
Die beiden Karten zur Region Heilbronn-Franken finden Sie unter Planhinweiskarte PV und Planhinweiskarte Wind
Bitte beachten Sie, dass diese Karten den derzeitigen regionalplanerischen Rechtszustand wiedergeben. Sie berücksichtigen weder rechtskräftige Flächennutzungspläne der Städte und Gemeinden, noch artenschutzrechtliche, denkmalschutzrechtliche und luftverkehrsrechtliche Belange. Sollten Sie ein konkretes Erneuerbaren-Energie-Projekt planen, wenden Sie sich bitte am besten mit aussagekräftigen Unterlagen an die o.g. Ansprechpartner.
Wir unterstützen Sie gerne, damit wir gemeinsam den raumverträglichen Ausbau der Erneuerbaren Energien für die Region Heilbronn-Franken erreichen.