Regionale Planungsoffensive zum Ausbau der Erneuerbaren Energien

Am 21.10.2022 hat der Planungsausschuss die Aufstellungs­beschlüsse zu den Teilfortschreibungen „Windenergie“ und „Solarenergie“ des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 gefasst. Am 14.07.2023 waren die beiden Teilfortschreibungen Gegenstand der Verbands­versammlung. In dieser Sitzung war nicht nur die jeweilige planerische Vorgehensweise, das Kriterienset für die Windenergie und die Suchraumkarte Windenergie, sondern mit der Unterrichtung nach § 9 (1) Raumordnungs­gesetz (ROG) auch der jeweils erste förmliche Verfahrensschritt Thema. Darüber hinaus war die Teilfortschreibung Solarenergie Gegenstand der Sitzung des Planungsausschusses am 20.10.2023 sowie der Verbandsversammlung am 08.12.2023. In der Verbandsversammlung am 08.12.2023 wurde zudem ein Sachstandsbericht zur Teilfortschreibung Windenergie abgegeben, in dem auch Änderungen an der Methodik besprochen wurden.

Die entsprechenden Beschlussvorlagen finden Sie unter den Seiten Teilfortschreibung Windenergie sowie Teilfortschreibung Solarenergie.

Regionale Planungsoffensive

Die Aufstellungsbeschlüsse zu den Teilfortschreibungen gehen zurück auf die Regionale Planungsoffensive zum Ausbau der Erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg. Die Planungsoffensive dient der Umsetzung der Landesflächenziele für erneuerbare Energien, die durch das Klimaschutz- und Klimawandel­anpassungsgesetz (KlimaG BW) vom 11.02.2023 präzisiert wurden. Gleichzeitig wird durch die Regionale Planungsoffensive das Windenergie­flächenbedarfsgesetz (WindBG) des Bundes umgesetzt.

Ziel der beiden Teilfortschreibungen ist, durch regionalplanerische Ausweisungen von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten sowie die weitergehende Öffnung der Regionalen Grünzüge den Ausbau der Windenergie, der Freiflächen­photovoltaik sowie der Solarthermie deutlich zu beschleunigen und dadurch nicht nur kurzfristig einen Zubau von Erzeugungsanlagen zu ermöglichen, sondern langfristig eine klimaneutrale Energieversorgung der Region zu sichern.

Teilfortschreibung Windenergie

Nach § 20 KlimaG BW sind die Regionen für die Bereitstellung entsprechender Windenergiegebiete als Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen verantwortlich. Das Flächenziel, wonach auf regionaler Ebene mindestens 1,8% der Regionsfläche als Vorranggebiete zur Verfügung gestellt werden müssen, gilt für alle Regionen Baden-Württembergs gleichermaßen. Gegenüber dem Bundesrecht verschärfte Baden-Württemberg allerdings die Flächenziele und den Zeitrahmen dahingehend, dass der Wert von 1,8% nicht erst zum 31.12.2032 erreicht sein soll, sondern bereits am 30.09.2025, dem im Landesplanungsgesetz gesetzlich verankerten Ende der Regionalen Planungsoffensive. Das im WindBG enthaltene Zwischenziel von 1,1% bis 2027 entfällt für Baden-Württemberg.

Weitergehende Infos zu den Rechtsfolgen, die sich aus dem Windenergie­flächenbedarfsgesetz und den Änderungen des Baugesetzbuchs in den §§ 245e und 249 BauGB ergeben, finden Sie im Info-Schreiben Nr. 3 bzw. in dem zum Download bereitstehenden Schreiben des Städtetags, des Gemeindetags und der Arbeitsgemeinschaft der Regionalverbände vom 22.03.2023.

Vertiefende Infos zur Teilfortschreibung Windenergie, der planerischen Vorgehensweise und den nächsten Schritten finden Sie auf der Seite Teilfortschreibung Windenergie. Den aktuellen Sachstandbericht zur Windenergie, der in der Verbandsversammlung am 08.12.2023 Thema war, finden Sie unter Download TOP5 (TF Windenergie) der VV am 08.12.2023.

Teilfortschreibung Solarenergie

Das KlimaG BW regelt neben dem Ausbau der Windenergie auch die Flächenbereitstellung für die Freiflächen­photovoltaik (FFPV) neu. § 21 KlimaG BW verlangt zum 30.09.2025 die Ausweisung von mindestens 0,2% der Regionsfläche für die FFPV. Allerdings sind an die Erreichung des Zielwerts keine rechtlichen Wirkungen geknüpft.

Wie die Region bereits aktuell daran arbeitet, den Ausbau der FFPV zu beschleunigen, zeigt die als Satzung beschlossene 20. Änderung des Regionalplans (siehe unten), die derzeit zur Genehmigung dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen vorliegt.

Da der Verwaltung neben der 20. Änderung zudem eine Reihe weiterer FFPV-Projekte bekannt sind, deren Umsetzung aufgrund ihrer Lage oder Größe nur im Zuge einer Regionalplan­änderung ermöglicht werden kann, wurde von der Verbandsversammlung am 24.03.2023 beschlossen, eine erneute Projektabfrage bei den Kommunen und der Öffentlichkeit durchzuführen. Abgefragt wurden von Mitte Mai bis 31.07.2023 Projekte, bei denen eine Umsetzungs­bereitschaft der Flächeneigentümer und die Bereitschaft der Kommune zur Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplans für Freiflächenphotovoltaik besteht. Da es durch die sogenannte baurechtliche Privilegierung mittlerweile auch Möglichkeiten gibt, Freiflächenphotovoltaik ohne Bebauungsplan umzusetzen - dies ist nach § 35 (1) Nr. 8 BauGB in einem gewissen Abstand entlang von Autobahnen und zweigleisigen Schienenstrecken der Fall – wurde auch die Öffentlichkeit und damit Privatpersonen und Projektierer solcher Anlagen in die Abfrage einbezogen.

Die ca. 200 gemeldeten Projekte wurden mittlerweile alle durch die Verwaltung bewertet und im Dezember der Verbandsversammlung zur Entscheidung für eine Übernahme in die Teilfortschreibung Solarenergie vorgelegt. Die auf diese Weise ausgewählten Projekte werden dann unter anderem als Grundlage für die Ausweisung weiterer Flächen im Zuge der Teilfortschreibung Solarenergie dienen, um das vorgegebene Flächenziel zu erreichen. Nähere Infos dazu finden Sie unter Download TOP7 (TF Solarenergie) der VV am 08.12.2023.

Darüber hinaus hat der Planungsausschuss am 20.10.2023 die weitergehende Öffnung der Regionalen Grünzüge für FFPV beschlossen, die über die Regelungen der 20. Änderung hinausgeht (siehe unten) und die über die Teilfortschreibung Solarenergie umgesetzt werden soll.

Download TOP2 der PA am 20.10.2023

Nähere Infos zur Teilfortschreibung Solarenergie, der geplanten weitergehenden Öffnung der Regionalen Grünzüge und den nächsten Schritten finden sich auf der Seite Teilfortschreibung Solarenergie.

Anfragen

Gerne stehen wir darüber hinaus den Städten und Gemeinden sowie Vorhabenträgern und interessierten Flächeneigentümern für die Prüfung der Vereinbarkeit von Flächen und Anlagen mit den derzeit geltenden Zielen und Grundsätzen der Raumordnung zur Verfügung.

Allerdings weisen wir darauf hin, dass wir derzeit mit der Ausarbeitung der Beteiligungsunterlagen für die Teilfortschreibungen Windenergie und Solarenergie befasst sind und daher nur eingeschränkt Zeit zur Verfügung haben.

Daher kommt es bei Rückmeldungen auf Ihre Anfragen zu Verzögerungen. Hierfür bitten wir um Verständnis.

Für entsprechende Anfragen wenden Sie sich bitte an die nachstehenden Ansprechpartner:

Info-Schreiben zur Regionalen Planungsoffensive und den Teilfortschreibungen

Darüber hinaus finden Sie hier unsere Infoschreiben zum Download, für die Sie sich auch unter info@rvhnf.de registrieren können.

Info Nr. 1 – November 2022 (Startpunkt Teilfortschreibungen, Planungsoffensive)
Info Nr. 2 – Januar 2023 (Privilegierung FFPV nach § 35 (1) Nr.8 BauGB)
Info Nr. 3 – April 2023 (Neuregelungen KlimaG BW, Rechtsfolgen, Ausblick Teilfortschreibungen)
Info Nr. 4 – Mai 2023 (Abfrage Solarenergieprojekte)
Info Nr. 5 – Juli 2023 (Planerische Vorgehensweisen bei den Teilfortschreibungen, Unterrichtung als förmlicher Verfahrensschritt)
Info Nr. 6 – Oktober 2023 (aktueller Sachstand und nächste Schritte Teilfortschreibung Solarenergie und Windenergie)
Info Nr. 7 – Dezember 2023 (Beschlüsse der Verbandsversammlung, Ausarbeitung Planentwürfe Teilfortschreibung Solarenergie und Windenergie)

20. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020

Das Verfahren zur 20. Änderung wurde vor den Teilfortschreibungen gestartet und hat neben der Ausweisung neuer Vorbehaltsgebiete für Photovoltaikanlagen auch die Ausweitung der Ausnahmeregelungen für FFPV in den Regionalen Grünzügen zum Ziel. Hierbei ist insbesondere auf die Anhebung der Flächengrenze auf 10 ha sowie die neu geschaffene Ausnahme für Direktversorgung von stromintensiven Nutzungen zu verweisen. Die 20. Änderung wurde am 20.10.2023 als Satzung beschlossen, die Genehmigung durch die oberste Raumordnungsbehörde steht allerdings noch aus.

Planhinweiskarten

Im Zusammenhang mit der Regionalen Planungsoffensive hat die Arbeitsgemeinschaft der Regionalverbände für das gesamte Land sogenannte Planhinweiskarten veröffentlicht, die unter nachstehender Pressemitteilung für das ganze Land abgerufen werden können.

Die beiden Karten zur Region Heilbronn-Franken finden Sie unter Planhinweiskarte PV und Planhinweiskarte Wind

Bitte beachten Sie, dass diese Karten den derzeitigen regionalplanerischen Rechtszustand wiedergeben. Sie berücksichtigen weder rechtskräftige Flächennutzungspläne der Städte und Gemeinden, noch artenschutzrechtliche, denkmalschutzrechtliche und luftverkehrsrechtliche Belange. Sollten Sie ein konkretes Erneuerbaren-Energie-Projekt planen, wenden Sie sich bitte am besten mit aussagekräftigen Unterlagen an die o.g. Ansprechpartner.

Wir unterstützen Sie gerne, damit wir gemeinsam den raumverträglichen Ausbau der Erneuerbaren Energien für die Region Heilbronn-Franken erreichen.