Am 21.10.2022 hat der Planungsausschuss die Aufstellungsbeschlüsse zu den Teilfortschreibungen „Windenergie“ und „Solarenergie“ des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 gefasst. Näheres zu den Aufstellungsbeschlüssen kann der Vorlage (PA) 10/167 entnommen werden.
Ziel der beiden Verfahren ist, durch regionalplanerische Ausweisungen von Vorbehalts- und Vorranggebieten sowie ggf. durch Einfügen von Ausnahmetatbeständen in bestehende Plansätze, den Ausbau der Windenergie, der Freiflächenphotovoltaik sowie der Solarthermie deutlich zu beschleunigen und dadurch eine langfristig sichere und klimaneutrale Energieversorgung der Region zu erreichen. Derzeit erarbeitet die Verbandsverwaltung die Grundlagen für die Teilfortschreibungen.
Die Aufstellungsbeschlüsse zu den Teilfortschreibungen gehen zurück auf die Regionale Planungsoffensive zum Ausbau der Erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg. Die Planungsoffensive dient der Umsetzung des Landesflächenziels von 2%, das durch das Klimaschutzgesetz BW 2021 eingeführt wurde. Das Landesflächenziel verpflichtet die Regionalverbände 2% der jeweiligen Regionsfläche für den Ausbau von Windenergie und Freiflächenphotovoltaik bereitzustellen. Ziel ist, die entsprechenden Teilfortschreibungen spätestens im Jahr 2025 abzuschließen. Weitere Infos zur Regionalen Planungsoffensive finden sich im Begleitpapier des Landes. Zudem werden in der Teilfortschreibung Windenergie voraussichtlich die bundesrechtlich verankerten Flächenziele (Stichwort Wind-an-Land Gesetz, siehe auch o.g. Vorlage) umgesetzt.
Derzeit können von der Verbandsverwaltung noch keine Aussagen zu konkreten eigenen Flächenausweisungen in den Teilfortschreibungen getroffen werden, da dies der derzeitige Arbeitsstand noch nicht erlaubt. Bei grundsätzlichen Fragen zu den Teilfortschreibungen wenden Sie sich bitte an
Gerne stehen wir darüber hinaus den Städten und Gemeinden sowie Vorhabenträgern und interessierten Flächeneigentümern für die Prüfung der Vereinbarkeit von Flächen und Anlagen mit den derzeit geltenden Zielen und Grundsätzen der Raumordnung zur Verfügung. Wenden Sie sich dazu bitte an die jeweiligen Mitarbeiter.
Nachstehend finden Sie aktuelle Informationen, die wir zu dem Thema den Landratsämtern, Städten und Gemeinden der Region an die Hand gegeben haben:
Info Nr. 1
Info Nr. 2
Im Zusammenhang mit der Regionalen Planungsoffensive hat die Arbeitsgemeinschaft der Regionalverbände für das gesamte Land sogenannte Planhinweiskarten veröffentlicht, die unter nachstehender Pressemitteilung für das ganze Land abgerufen werden können.
Zu den beiden Karten der Region Heilbronn-Franken: Planhinweiskarte PV und Planhinweiskarte Wind
Bitte beachten Sie, dass diese Karten den derzeitigen regionalplanerischen Rechtszustand wiedergeben. Sie berücksichtigen weder rechtskräftige Flächennutzungspläne der Städte und Gemeinden, noch artenschutzrechtliche, denkmalschutzrechtliche und luftverkehrsrechtliche Belange. Sollten Sie ein konkretes Erneuerbaren-Energie-Projekt planen, wenden Sie sich bitte am besten mit aussagekräftigen Unterlagen an die o.g. Ansprechpartner.
Nicht zuletzt verweisen wir an dieser Stelle auf das Verfahren zur 20. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020. Das Verfahren wurde vor den Teilfortschreibungen gestartet und hat neben der Ausweisung neuer Vorbehaltsgebiete für Photovoltaikanlagen auch die weitergehende Öffnung der Regionalen Grünzüge für Freiflächenphotovoltaikanlagen zum Ziel.
Zu den entsprechenden Vorlagen kommen Sie über die nachstehenden Links:
Vorlage Aufstellungsbeschluss (10/150)
Vorlage Sachstandbericht (10/150a)
Für Fragen zu diesem Verfahren stehen Ihnen Herr Dr. Kist und Frau Schmitt gerne zur Verfügung.
Wir unterstützen Sie gerne, damit wir gemeinsam den raumverträglichen Ausbau der Erneuerbaren Energien für die Region Heilbronn-Franken vorantreiben.