Am 21.10.2022 hat der Planungsausschuss die Aufstellungsbeschlüsse zu den Teilfortschreibungen „Windenergie“ und „Solarenergie“ des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 gefasst. Näheres zu den Aufstellungsbeschlüssen können der Vorlage (PA) 10/167 entnommen werden. Am 14.07.2023 sind die beiden Teilfortschreibungen Gegenstand der Verbandsversammlung. In dieser Sitzung ist nicht nur die jeweilige planerische Vorgehensweise, das Kriterienset für die Windenergie und die Suchraumkarte Windenergie, sondern mit der Unterrichtung nach § 9 (1) Raumordnungsgesetz (ROG) auch der jeweils erste förmliche Verfahrensschritt Thema.
Die Aufstellungsbeschlüsse zu den Teilfortschreibungen gehen zurück auf die Regionale Planungsoffensive zum Ausbau der Erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg. Die Planungsoffensive dient der Umsetzung der Landesflächenziele für erneuerbare Energien, die durch das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz (KlimaG BW) vom 11.02.2023 präzisiert wurden. Gleichzeitig wird durch die Regionale Planungsoffensive das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) des Bundes umgesetzt.
Ziel der beiden Teilfortschreibungen ist, durch regionalplanerische Ausweisungen von Vorbehalts- und Vorranggebieten sowie durch Einfügen von Ausnahmetatbeständen in bestehende Plansätze, den Ausbau der Windenergie, der Freiflächenphotovoltaik sowie der Solarthermie deutlich zu beschleunigen und dadurch nicht nur kurzfristig einen Zubau von Erzeugungsanlagen zu ermöglichen, sondern langfristig eine klimaneutrale Energieversorgung der Region zu sichern.
Nach § 20 KlimaG BW sind die Regionen für die Bereitstellung entsprechender Windenergiegebiete als Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen verantwortlich. Das Flächenziel, wonach auf regionaler Ebene 1,8% der Regionsfläche als Vorranggebiete zur Verfügung gestellt werden müssen, gilt für alle Regionen Baden-Württembergs gleichermaßen. Gegenüber dem Bundesrecht verschärfte Baden-Württemberg allerdings die Flächenziele und den Zeitrahmen dahingehend, dass der Wert von 1,8% nicht erst zum 31.12.2032 erreicht sein soll, sondern bereits am 30.09.2025, dem im Landesplanungsgesetz gesetzlich verankerten Ende der Regionalen Planungsoffensive. Das im WindBG enthaltene Zwischenziel von 1,1% bis 2027 entfällt für Baden-Württemberg.
Weitergehende Infos zu den Rechtsfolgen, die sich aus dem Windenergieflächenbedarfsgesetz und den Änderungen des Baugesetzbuchs in den §§ 245e und 249 BauGB ergeben, finden sich im Info-Schreiben Nr. 3 bzw. in dem zum Download bereitstehenden Schreiben des Städtetags, des Gemeindetags und der Arbeitsgemeinschaft der Regionalverbände vom 22.03.2023.
Vertiefende Infos zur Teilfortschreibung Windenergie, der planerischen Vorgehensweise, den nächsten Schritten finden sich auf der Seite Teilfortschreibung Windenergie. Dort finden Sie ab 01.08.2023 den Link zum Online-Beteiligungsportal für die Unterrichtung nach § 9 (1) ROG..
Das KlimaG BW regelt neben dem Ausbau der Windenergie auch die Flächenbereitstellung für die Freiflächenphotovoltaik (FFPV) neu. § 21 KlimaG BW verlangt zum 30.09.2025 die Ausweisung von mindestens 0,2% der Regionsfläche für die FFPV. Allerdings sind an die Erreichung des Zielwerts keine rechtlichen Wirkungen geknüpft.
Wie die Region bereits aktuell daran arbeitet, den Ausbau der FFPV zu beschleunigen zeigt die aktuelle im Beteiligungsverfahren befindliche 20. Änderung des Regionalplans (siehe unten).
Da der Verwaltung neben der 20. Änderung zudem eine Reihe weiterer FFPV-Projekte bekannt sind, deren Umsetzung aufgrund ihrer Lage oder Größe nur im Zuge einer Regionalplanänderung ermöglicht werden kann, wurde von der Verbandsversammlung am 24.03.2023 beschlossen, eine erneute Projektabfrage bei den Kommunen und der Öffentlichkeit durchzuführen. Abgefragt wurden von Mitte Mai bis 31.07.2023 Projekte, bei denen eine Umsetzungsbereitschaft der Flächeneigentümer und – sofern keine Privilegierung gegeben ist – die Bereitschaft der Kommune zur Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplans besteht. Die Projekte werden im Anschluss durch die Verwaltung bewertet und voraussichtlich im Oktober dem Planungsausschuss vorgelegt. Die auf diese Weise ausgewählten Projekte können dann unter anderem als Grundlage für die Ausweisung weiterer Flächen im Zuge der Teilfortschreibung Solarenergie dienen, um das vorgegebene Flächenziel zu erreichen.
Nähe Infos zur Teilfortschreibung Solarenergie, der planerischen Vorgehensweise und den nächsten Schritten finden sich auf der Seite Teilfortschreibung Solarenergie. Dort finden Sie ab 01.08.2023 den Link zum Online-Beteiligungsportal für die Unterrichtung nach § 9 (1) ROG.
Gerne stehen wir darüber hinaus den Städten und Gemeinden sowie Vorhabenträgern und interessierten Flächeneigentümern für die Prüfung der Vereinbarkeit von Flächen und Anlagen mit den derzeit geltenden Zielen und Grundsätzen der Raumordnung zur Verfügung. Wenden Sie sich dazu bitte an die nachstehenden Ansprechpartner:
Darüber hinaus finden Sie hier unsere Infoschreiben zum Download, für die Sie sich auch unter info@rvhnf.de registrieren können.
Info Nr. 1 – November 2022 (Startpunkt Teilfortschreibungen, Planungsoffensive)
Info Nr. 2 – Januar 2023 (Privilegierung FFPV nach § 35 (1) Nr.8 BauGB)
Info Nr. 3 – April 2023 (Neuregelungen KlimaG BW, Rechtsfolgen, Ausblick Teilfortschreibungen)
Info Nr. 4 – Mai 2023 (Abfrage Solarenergieprojekte)
Info Nr. 5 – Juli 2023 (Planerische Vorgehensweisen bei den Teilfortschreibungen, Unterrichtung als förmlicher Verfahrensschritt)
Nicht zuletzt verweisen wir an dieser Stelle auf das Verfahren zur 20. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020. Das Verfahren wurde vor den Teilfortschreibungen gestartet und hat neben der Ausweisung neuer Vorbehaltsgebiete für Photovoltaikanlagen auch die weitergehende Öffnung der Regionalen Grünzüge für Freiflächenphotovoltaikanlagen zum Ziel.
Nachdem der Entwurf der 20. Änderung am 24.03.2023 von der Verbandsversammlung beschlossen wurde, wurde bereits das Beteiligungsverfahren nach § 12 LplG gestartet. Neben den fünf in der 20. Änderung zur Umsetzung anstehenden Projekten wartet bereits eine Vielzahl konkreter Projektierungen, für die in Teilen bereits Bebauungsplanverfahren in Gang gesetzt wurden, auf die Rechtskraft der 20. Änderung. Hierbei kommt insbesondere der Anhebung der Flächengrenze auf 10 ha sowie der neu geschaffenen Ausnahme für Direktversorgung von stromintensiven Nutzungen eine hohe Bedeutung zu. Gerade letztere wird mittlerweile von zahlreichen Firmen und kommunalen Betrieben nachgefragt.
Im Zusammenhang mit der Regionalen Planungsoffensive hat die Arbeitsgemeinschaft der Regionalverbände für das gesamte Land sogenannte Planhinweiskarten veröffentlicht, die unter nachstehender Pressemitteilung für das ganze Land abgerufen werden können.
Die beiden Karten zur Region Heilbronn-Franken finden Sie unter Planhinweiskarte PV und Planhinweiskarte Wind
Bitte beachten Sie, dass diese Karten den derzeitigen regionalplanerischen Rechtszustand wiedergeben. Sie berücksichtigen weder rechtskräftige Flächennutzungspläne der Städte und Gemeinden, noch artenschutzrechtliche, denkmalschutzrechtliche und luftverkehrsrechtliche Belange. Sollten Sie ein konkretes Erneuerbaren-Energie-Projekt planen, wenden Sie sich bitte am besten mit aussagekräftigen Unterlagen an die o.g. Ansprechpartner.
Wir unterstützen Sie gerne, damit wir gemeinsam den raumverträglichen Ausbau der Erneuerbaren Energien für die Region Heilbronn-Franken vorantreiben.