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Erklärvideo – Teil 2 zur Teilfortschreibung Windenergie II - Erklärung des kriteriengestützten Planungsprozesses

Transkript

Willkommen zum Erklärvideo Teil zwei im Rahmen der Teilfortschreibung Windenergie liegt Ihnen eine Suchraumkarte vor. In diesem Erklärvideo erläutern wir die einzelnen Schritte des Kriterien gestützten Planungsprozesses, der am Ende zur Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie führen wird.

Die Unterrichtung findet in den Monaten August und September 2023 statt.

Hier sehen Sie noch einmal die Karte unser Ausgangsszenario. Im zweiten Teil des Erklärvideos wollen wir Ihnen erläutern, was wir mit den eingefärbten Flächen machen, um zu den konkreten Vorranggebieten für Windenergie Projekte zu kommen.

Aus dem Suchraum wird jetzt die Potenzialkulisse abgeleitet, wodurch die gelb grün orangefarbene Fläche noch mal deutlich kleiner wird. Die Reduktion erfolgt anhand von Eignungs- und Konfliktkriterien.

Sie haben bereits aus dem Erklärvideo Teil eins ein wenig Vorwissen bezüglich der Kriterien, die bei der nachfolgenden Präzisierung eine wichtige Rolle spielen. Diesmal arbeiten wir die schwarz eingerahmt Kriterien von rechts nach links ab. Wir beginnen mit den Eignungskriterien.

Wie Sie in der Überschriftenzeile sehen, ist das Symbol für Eignungskriterien in zwei Größen dargestellt. Das soll eine unterschiedlich hohe Eignung des jeweiligen Kriteriums symbolisieren. Je nach Nähe oder Entfernung zum Eignungskriterium, also zum Beispiel die Nähe zu einem Einspeisepunkt, wird zu einer Leitung oder die Windhäufigkeit, die man höher und mal niedriger ausfällt. Oder auch der erweiterte Abstand zu einer Wohnbebauung.

Im tatsächlichen Planungsprozess arbeiten wir mit drei Eignungsstufen. Das hätte die schematische Abbildung aber zu kompliziert gemacht. Letztendlich gilt Je näher wir an einer Leitung sind, desto höher ist die Eignung der Fläche bezüglich dieses Kriteriums. Je größer der Abstand von der Wohnbebauung ist, desto höher ist die Eignung für Windenergie. Und so weiter und so fort.

Kommen wir zu den Konfliktkriterien. Wir erinnern uns, dass Konfliktkriterien auf Schützenswertes aufmerksam machen. Als einfache Konfliktkriterien sind unter anderem die Zonen zwei von Wasser Schutzgebieten Landschaftsschutzgebiete oder auch Kernflächen von Biotopverbünden zu nennen.

Als Drittes berücksichtigen wir dann noch die hochrangigen Konfliktkriterien wie Natura 2000 Gebiete und Hubschrauber, Tiefflug, Strecken Diese stehen einer Flächenausweisung für Windenergie überwiegend entgegen. Sie können aber in der Abwägung bei guter Eignung der Flächen trotzdem überwunden werden.

Und so sieht es dann aus, wenn wir die Eignungskriterien, die Konfliktkriterien und auch die hochrangigen Konfliktkriterien auf unseren Modell Landschaftsraum anwenden.

Die Potenzialkulisse erhalten wir jetzt, indem wir alle Informationen miteinander kombinieren. In die Potenzialkulisse gehen dann sehr gut geeignete Gebiete mit einem großen Siedlungsabstand und einer guten Windhäufigkeit ein oder Gebiete mit einem großen Siedlungsabstand und einer guten Netzanbindung. Und zwar selbst dann, wenn sie mit hochrangigen Konflikten wie einer Flugstrecke oder einem Natura 2000 Gebiet überlagert werden. Ist die Eignung geringer, setzen sich die hochrangigen Konfliktkriterien und die einfacheren Konflikte durch.

Am Ende erfolgt dann noch die Übernahme der rechtsverbindlichen Flächen, die wir schon zu Beginn kennengelernt hatten. Und so kommen wir zur konkreten Potenzialkulisse. Alle anderen Informationen blenden wir jetzt einfach mal aus. Die in Frage kommende Fläche ist schon mal sichtbar kleiner.

Aus der Potenzialkulisse filtern wir jetzt die Vorranggebiete heraus. Dazu wird die Potenzialkulisse nochmals auf alle Belange hin geprüft. Alle Teilräume der Potenzialkulisse, also auch die rechtsverbindlichen Flächen aus Säule eins, werden dabei betrachtet. So wird sichergestellt, dass nur die wirklich geeigneten und möglichst konfliktarmen Flächen am Ende als Vorranggebiete ausgewiesen werden können.

Wie funktioniert also diese Abwägung, dieser Filterprozess? Bei der Abwägung aller Belange werden nicht nur die Potenzialflächen miteinander verglichen, sondern es werden auch innerhalb der Potenzialflächen Teilräume miteinander verglichen. Hinzu kommen weitere Punkte wie die jeweilige Flächengröße oder auch die Verteilung in der Region Heilbronn Franken. Um so zu einem Ergebnis zu kommen, das auf der Eignung und der Konfliktarmut der Flächen fußt, das aber auch im Findungsprozess fair gestaltet wurde.

Ganz wichtig ist in diesem Schritt auch der Überlastungsschutz. Damit soll vermieden werden, dass Siedlungen von Windkraftanlagen eingekreist werden, also dass eine Siedlung wie unser Windingen nicht durch eine hohe Anzahl an Windkraftanlagen überbelastet wird. Dieser Überlastungsschutz kann nur durch die regionale Planung gewährleistet werden, weil nur sie alle Flächen zusammenfassend betrachtet. Und bei diesem Thema wird auch nochmals deutlich, warum wir es schaffen müssen, das Flächen Ziel zu erreichen.

Wenn wir das nicht schaffen, dann gibt es keine Steuerung und folglich auch keinen Überlastungsschutz. Windkraftanlagen können dann grundsätzlich überall gebaut werden. Mit unserer Planung haben wir die Chance, in diesem Bereich für Ordnung zu sorgen. Natürlich werden wir in diesem Zusammenhang auch die Regionalpläne unserer benachbarten Verbände mit anschauen, da ja auch durch deren Pläne im Zusammenwirken mit unseren Planungen Umkreisungen von Siedlungen am Rande unserer Region entstehen könnten.

Weil aber alle Regionalverbände gerade gleichzeitig planen, ist diese Aufgabe für uns gut lösbar.

Das Ergebnis der Abwägung ist eine nochmalige Reduktion der Flächen, indem verschiedene Gebiete ausgespart werden. Achten Sie mal auf die kleinen grauen Xe. Zum Beispiel fallen dann doch gegebenenfalls Hubschrauber, Skiflugstrecken, Natur und Wasserschutzgebiete. So kleine Flächen oder auch Flächen mit einer geringen Windhäufigkeit heraus. Nach Abzug all dieser Flächen bleiben als Ergebnis die eigentlichen Vorranggebiete übrig. In unserem Modell Landschaftsraum um das Dörfchen Windingen bleiben so nur zwei Flächen östlich der Siedlung übrig.

Eine Umkreisung konnte durch die Abwägung vermieden werden. Obwohl in allen Himmelsrichtungen grundsätzlich für Windenergie geeignete Gebiete vorhanden sind. Falls wir das Flächen Ziel nicht erreichen, könnte es Windingen passieren, dass rund um das Dorf doch Windkraftanlagen entstehen.

Fassen wir noch einmal kurz zusammen. Innerhalb der gesamten Regionsfläche wurde ein Suchraum definiert, in dem bestimmte Bereiche ausgeschlossen wurden. Neben diesem harten Ausschlussverfahren haben wir uns zudem auch schon die Bereiche vorgemerkt, in denen hochrangige Konfliktkriterien beachtet werden müssen. Und nicht zuletzt haben wir auch schon die Flächen festgestellt, die bereits rechtsverbindlich für Windenergie zur Verfügung stehen. Das zusammen ergibt die Karte, die Ihnen zur Unterrichtung vorgelegt wurde.

Anschließend werden wir anhand der Eignungs- und Konfliktkriterien die Potentialkulisse ableiten. Diese Karte werden wir ebenfalls veröffentlichen, sobald sie vorliegt. Auch um den am Anfang beschriebenen Prozess der Synchronisierung zwischen Vorhabenplanung und regionaler Planung zu unterstützen. In einem letzten Schritt kommen wir dann durch Vergleiche sowie die Abwägung aller Belange zu den eigentlichen Vorranggebieten. Wie Sie sehen, wird die in Frage kommende Fläche im Weiteren Planungsprozess massiv reduziert.

Am Ende gehen von der gesamten Regionsfläche nur die geplanten Vorranggebiete ins Beteiligungsverfahren. Für diese Fläche erfolgt dann auch eine förmliche Umweltprüfung. Wie Sie aber gesehen haben, spielen die Umweltbelange schon vorher im Gesamt Planungsprozess eine Rolle. Und damit hätten Sie es auch schon fast geschafft.

Nach dem Aufstellungsbeschluss für die Teilfortschreibung Windenergie im Herbst 2022 wurden im Juli 2023 die konkreten Details zum Verfahren in der Verbandsversammlung des Regionalverbands Heilbronn vorgestellt und auch die Unterrichtung beschlossen, in der wir uns jetzt befinden. Die Karte mit den konkreten Vorrang gebieten wird Grundlage des für 2024 geplanten Beteiligungsverfahrens sein, worauf dann noch 2025 der Satzungsbeschluss folgt. Und wie schon beim Erklärungsvideo Teil eins für Fragen zu diesem Prozess stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.