Willkommen zum zehnten Teil der Reihe Erklärvideo Teilfortschreibung Windenergie. Die Abwägung aller Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren ist jetzt abgeschlossen. Zur Erinnerung Es waren insgesamt 3761 Stellungnahmen eingegangen, und zwar 3592 aus der Öffentlichkeit und 169 von Trägern öffentlicher Belange. Die Stellungnahmen wurden erfasst, dokumentiert und in die Abwägungsdatenbank eingepflegt. Durch die sogenannte Exzerpieren der Stellungnahmen Inhalte in thematische Abschnitte entstanden über 9000 Bearbeitungseinheiten.
Diese haben wir im Rahmen der Abwägung zunächst auf Relevanz geprüft. Vorgetragene Belange wurden dann gegenüber anderen Belangen abgewägt. Dabei musste aufgrund der hohen Komplexität besonders sorgfältig vorgegangen werden mit dem Ziel einer möglichst recht sicheren Abwägung. Die Erfassung, Prüfung und Abwägung der Stellungnahmen hat sich über ein gesamtes Jahr erstreckt, wobei in der Hochphase der Abwägung bis zu zwölf Personen gleichzeitig an dem Thema gearbeitet haben.
Als Ergebnis ist eine Synopse entstanden, also die Zusammenfassung aller Stellungnahmen und der dazugehörigen Abwägungsvorschläge. Die circa 5600 Seiten umfasst. Dazu kommen Anlagen wie Karten und weiteres mit einem Umfang von circa 2160 Seiten. Die Abwägungsergebnisse werden nun dem Stellungnehmer innen und Stellung Niermann individuell zugestellt, einschließlich der Anlage eins zur Synopse. Diese enthält Abwägungsvorschläge und erläuternde Hinweise zu thematischen Schwerpunkten der Stellungnahmen.
Es werden insgesamt weit über 3000 Briefe und circa 800 Emails versendet. Dies ist mit hohen Aufwendungen und Kosten verbunden, allerdings vor dem Hintergrund der zum Zeitpunkt des Beteiligungsbeschlusses geltenden Verfahrensregeln nicht vermeidbar. Wie sehen nun die weiteren Schritte aus? Diejenigen Überarbeitungsbedürftigen Vorranggebiete, die aus dem Hauptverfahren gestrichen und im Annexverfahren weiter beplant werden sollen, wurden bereits am 25. Juli 2025 von der Verbandsversammlung im Sinne eines Arbeitsbeschlusses ausgewählt.
Die seither vorangeschritten Abwägung hat an dieser Liste keinen Änderungsbedarf ergeben. In der Sitzung am 30. Januar 2026 fasste die Verbandsversammlung für das Hauptverfahren den Beschluss über die Abwägungsvorschläge sowie den Beschluss über die erneute Beteiligung. Gleichzeitig wurde für das Annexverfahren ein Aufstellungsbeschluss gefasst. Die eigentliche Planung des Annexverfahrens ruht jedoch bis zum Satzungsbeschluss des Verfahrens. Zum Annexverfahren werden wir zeitnah ein eigenständiges Erklärvideo veröffentlichen.
Im Rahmen des Hauptverfahrens wird die erneute verkürzte und beschränkte Beteiligung voraussichtlich ab März 2026 stattfinden. Nachdem anschließend die Stellungnahmen aus dem erneuten Beteiligungsverfahren gesichtet und abgewägt wurden, kann der Satzungsbeschluss sowie der Feststellungsbeschluss über Erreichen des Flächenziels gefasst werden. Wenn alles optimal läuft, erfolgt dieser wichtige Schritt im Sommer 2026. Die Planung wird schließlich dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen angezeigt und nach einer Frist von drei Monaten kann dann die Rechtskraft der Planung bekannt gemacht werden.
Somit könnte frühestens im Herbst 2026 die Rechtskraft eintreten, mit der die gewünschte Steuerungswirkung gegeben ist. Erst nach dem Satzungsbeschluss des Hauptverfahrens werden die notwendigen Abstimmungen für das Annexverfahren aufgenommen. Nun folgen einige wichtige Hinweise zur erneuten Beteiligung im Hauptverfahren. Gegenüber dem vorherigen Stand der Planung hat sich nichts Wesentliches geändert. Es werden lediglich 17 Gebiete gestrichen. Daher wird die erneute Beteiligung verkürzt und beschränkt durchgeführt.
Sowohl Träger öffentlicher Belange als auch die Öffentlichkeit haben dabei nur einen Monat Zeit, ihre Stellungnahmen einzureichen. Einziger Gegenstand der Beteiligung ist die Streichung der 17 geplanten Vorranggebiete aus dem Hauptverfahren. Stellungnahmen zu Gebieten, die im Hauptverfahren bleiben oder zu anderen Sachverhalten müssen in der nachfolgenden Abwägung nicht behandelt werden. Die Durchführung erfolgt außerdem, wie von der Verbandsversammlung am 25. Juli 2025 beschlossen, nach den aktuellen Vorgaben des Landesplanungsgesetzes.
Das heißt, Stellungnahmen sind auf digitalem Wege einzureichen, bevorzugt über die Online Beteiligungsplattform. Eine Stellungnahme per Brief ist nicht möglich. Die Abwägungsergebnisse müssen nicht individuell an die Stellungnehmerinnen und -nehmer zugestellt werden. Es genügt eine Veröffentlichung der gesamten Synopse auf der Homepage des Regionalverbands Heilbronn Franken. Damit die Verfasserinnen und Verfasser ihre Stellungnahme und die zugehörige Abwägung in der Synopse auffinden können kann.
Anders als bei der Abwägung der Beteiligung voraussichtlich keine vollständige Anonymisierung der Namen der Stellungnehmerinnen und -nehmer in der Synopse erfolgen. Nach der Bekanntmachung und Veröffentlichung des Beteiligungszeitraums auf der Homepage des Regionalverbands können sowohl die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen als auch die Öffentlichkeit während des einmonatigen Beteiligungszeitraums Stellungnahmen einreichen. Wie gesagt, einziger Gegenstand der Beteiligung ist die Streichung von 17 Gebieten, die später im Annexverfahren weiter behandelt werden.
Die elektronisch eingegangenen relevanten Stellungnahmen werden wie im vorangegangenen Beteiligungsverfahren behandelt, also erfasst, dokumentiert, exzerpiert und abgewägt. Stellungnahmen, die sich auf die im Hauptverfahren verbleibenden Gebiete beziehen oder die als Brief eingehen, müssen nicht behandelt werden. Sie belasten aber natürlich trotzdem in gewissem Umfang die Verwaltung, so dass sich der Abschluss des Hauptverfahrens, die Rechtskraft der Planung und die gewünschte Steuerungswirkung weiter verzögern können.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass die rechtssichere Abwägung einer großen Anzahl an Stellungnahmen Zeit in Anspruch nimmt. Es ist daher schwer zu sagen, wann der Abwägungsbeschluss vorliegen wird, falls der Umfang der Stellungnahmen im erneuten Beteiligungsverfahren überschaubar bleibt. Kann im Sommer 2026 der Satzungsbeschluss durch die Verbandsversammlung gefasst werden. Wie vorher beschrieben, muss die beschlossene Satzung dem Ministerium für Landessentwicklung und Wohnen angezeigt werden.
Wenn innerhalb von drei Monaten keine negative Rückmeldung kommt, kann der Plan bekannt gegeben werden und erlangt dadurch Rechtskraft. Das wäre somit frühestens im Herbst 2026 der Fall und erst dann greift die Steuerungswirkung bis zum Abschluss des Verfahrens. Könnten in großen Teilen der Region Windkraftanlagen ungesteuert, also auch außerhalb der geplanten Vorranggebiete genehmigt werden? Über den Verlauf des Verfahrens informieren wir Sie durch die Infobriefe und gegebenenfalls weitere Erklärvideos auf unserer Homepage.
Dort werden Sie demnächst auch ein Video zum Annexverfahren finden.