Willkommen zum Erklärvideo Teil 7 des Regionalverbands Heilbronn Franken. Seit dem Beschluss der Verbandsversammlung über die Vorranggebietskulisse am 19. Juli 2024 und seit unserem letzten Video ist folgendes geschehen. Die umfangreichen Unterlagen für das Beteiligungsverfahren wurden fertiggestellt. Unter anderem haben wir für jedes einzelne Gebiet in einem Standortdatenblatt dessen Eignung ausführlich begründet und mögliche Konflikte dargestellt. Nach vier öffentlichen Informationsveranstaltungen von Anfang bis Mitte September begann das Beteiligungsverfahren schließlich am 23. September 2024.
Aufgrund der zahlreich eingegangenen Stellungnahmen nimmt die Sichtung und Abwägung viel Zeit in Anspruch und ist noch nicht abgeschlossen. Die Verwaltung hat jedoch einen Vorschlag für das weitere Verfahren erarbeitet, der in der Sitzung der Verbandsversammlung am 11. April 2025 beschlossen wurde. In diesem siebten Erklärvideo geben wir Ihnen nun einen Rückblick auf die Informationsveranstaltungen, das Beteiligungsverfahren und erläutern Ihnen, wie wir mit den eingegangenen Stellungnahmen umgehen.
Anfang September 2024 haben wir vier Bürger Informationsveranstaltungen in Tauberbischofsheim, Künzelsau, Heilbronn und Schwäbisch Hall durchgeführt. Neben klassischen Vorträgen über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die angewandte Methodik sowie Impulsen aus den Kommunen zwischendurch konnten sowohl im Plenum als auch an Infotischen Fragen gestellt werden. Wir haben uns über die zahlreichen interessierten Teilnehmerinnen und Teilnehmer gefreut und hoffen, dass wir offene Fragen klären und Ängste reduzieren konnten.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung Windenergie II gingen 169 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange ein, also von Kommunen, Behörden und Fachverbänden. Deutlich mehr Stellungnahmen, genauer gesagt 3592 kamen aus der Öffentlichkeit, also von Bürger:innen, Bürgerinitiativen, Projektierern und Unternehmen. Im Folgenden zeigen wir Ihnen ausführlich, welche Einzelschritte bei der sorgfältigen Bearbeitung der Stellungnahmen notwendig sind. Damit nichts verloren geht, muss zuerst jede einzelne eingegangene Stellungnahme in einer Liste mit einer fortlaufenden Nummer versehen und mit Ihrem Eingangsdatum sowie ihrer Herkunft dokumentiert werden.
Über die Onlineplattform zur Beteiligung wurden nur knapp 6 % aller Stellungnahmen abgegeben. Diese landeten direkt in der Abwägungsdatenbank. Als Email wurden knapp 14 % eingesendet. Circa 81 % der Stellungnahmen haben wir trotz online Beteiligungsmöglichkeit in schriftlicher Form als Brief zugeschickt bekommen oder sie sind persönlich abgegeben worden. Aus der Papierform ergab sich ein erheblicher Mehraufwand beim Erfassen der Stellungnahmen. Alle in Papierform eingegangenen Stellungnahmen mussten eingescannt und per Texterkennungssoftware digitalisiert werden.
Die Textinhalte aus Briefen und Emails mussten anschließend in die Abwägungsdatenbank eingepflegt werden. Tabellen, Karten und Bilder, die zusammen mit den Stellungnahmen eingereicht wurden, können nicht in der Abwägungsdatenbank verarbeitet und mussten daher in einem separaten Anlagenverzeichnis gesammelt werden.
Nachdem alle textlichen Inhalte der Stellungnahmen digital erfasst und in die Datenbank überführt wurden, ging es im nächsten Schritt um den Sinngehalt der Stellungnahmen. Diesen haben unsere Fachleute erfasst und aufgrund dessen die Texte in Abschnitte eingeteilt, die sich jeweils auf ein Gebiet bzw. einen Belang beziehen. Zu diesen Abschnitten wurden Schlagworte vergeben, sodass später alle Abschnitte, die sich zum Beispiel auf ein bestimmtes Gebiet oder einen bestimmten Belang beziehen, abgefragt und aufgefunden werden können.
Zudem mussten die Anlagen aus dem Anlagenverzeichnis jeweils zugeordnet werden. Tja, und all das waren erst die Vorarbeiten für den eigentlichen Abwägungsvorgang. Der Abwägungsvorgang selbst beginnt damit, dass geprüft wird, ob der jeweilige inhaltliche Abschnitt in Bezug auf die Regionalplanung relevant ist. Im Rahmen der Beteiligung wurden von Seiten der Öffentlichkeit in großem Umfang Zweifel an der Wirtschaftlichkeit der Windkraft und Ähnliches geäußert.
Es wurden außerdem häufig grundsätzliche Kritikpunkte vorgebracht, die nicht Gegenstand unseres laufenden Verfahrens, sondern Teil der politischen Diskussion sind. So zum Beispiel in Textabschnitten über die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit der Energiewende und des 1,8 % Flächenziels. Da der Regionalverband mit der Windenergie Planung einen klaren gesetzlichen Auftrag umsetzt, bestehen innerhalb der Teilfortschreibung bezüglich derartiger Kritikpunkte keine Handlungsoptionen. Solche Einwände sind nicht relevant für das laufende Verfahren.
Andere Kritikpunkte bezogen sich konkret auf bestimmte Gebiete oder hoben in positiver Weise die Eignung bestimmter Gebiete hervor und lieferten teilweise auch Argumente dafür, einzelne Gebiete beizubehalten bzw. zu erweitern. Diese Belange müssen sorgfältig und nachvollziehbar gegen alle anderen Argumente für und wider alle 104 Einzelgebiete abgewägt werden. Trotz der vorgeschalteten Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange wurden auch in der Beteiligung neue Sachverhalte vorgebracht, die sich auf das übergeordnete Kriterienset beziehen.
Aufgrund der nötigen Sorgfalt dauert der Erarbeitungsprozess des Abwägungsvorschlags zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Videos im April 2025 noch an. Die eigentliche Abwägung nimmt die Verbandsversammlung durch einen eigenständigen Abwägungsbeschluss vor. Wie geht es nach der Erarbeitung des Abwägungsvorschlags weiter? In einer sogenannten Synopse fassen wir zusammen, wie im Einzelnen mit den vorgebrachten Äußerungen umgegangen wurde, also ob sie als relevant eingestuft wurden und ob bzw. inwiefern sie sich auf die Planung ausgewirkt haben.
Hier ein Auszug der Synopse der frühzeitigen Unterrichtung, deren Gegenstand im Wesentlichen das Kriterienset war. Die Synopse ist im Prinzip eine Tabelle, in der in den zwei linken Spalten die Nummer bzw. die ID der Stellungnahme steht. In der dritten Spalte stehen die Herkunft und das Datum der Stellungnahme, das Thema, auf das sich ein dargestellte Abschnitt bezieht und schließlich auch das jeweilige Originalzitat.
In der rechten Spalte ist der Abwägungsvorschlag zu lesen, also die Angabe darüber, wie mit der vorgebrachten Anregung umgegangen wird. Dies kann eine reine Kenntnisnahme sein, aus der sich kein Handlungsbedarf ergibt. Ist eine Anregung abgelehnt, ergibt sich ebenfalls kein Handlungsbedarf. Die Ablehnung muss allerdings mit Gegenargumenten begründet sein. Sofern einer Anregung zugestimmt wird, wird hier die sich hieraus ergebende Änderung beschrieben?
Änderungen können sich auf das Kriterienset oder die jeweilige Einzelfläche auswirken. Es ist geplant, der Verbandsversammlung die Synopse aller Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren in der Sitzung am 26. September 2025 zum Beschluss vorzulegen. Gleichzeitig wird auch das weitere Verfahren sowie der Umgang mit den einzelnen Gebieten beschlossen. Erste Erkenntnisse, die Einfluss auf das weitere Vorgehen haben, zeichnen sich allerdings bereits jetzt ab.
Welche das sind, erläutern wir Ihnen in Erklärvideo Teil 8.