Teilfortschreibung Windenergie
im Zuge der Regionalen Planungsoffensive Erneuerbare Energien

Übergeordnete Zielvorgaben

Der Regionalverband Heilbronn-Franken hat laut Windenergie­flächenbedarfsgesetz des Bundes in Verbindung mit dem Klimaschutz- und Klimawandel­anpassungsgesetz des Landes Baden-Württemberg die Aufgabe, bis zum Jahr 2025 1,8 % der Regionsfläche für den Ausbau von Windenergie im Regionalplan als Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windenergieanlagen auszuweisen. Konkret bedeutet dies, dass auf den Gebieten des Stadtkreises Heilbronn und der Landkreise Heilbronn, Hohenlohekreis, Schwäbisch Hall und Main-Tauber insgesamt ca. 8.577 Hektar für den Ausbau von Windenergieanlagen durch den Regionalverband festgelegt werden müssen. Laut den gesetzlichen Vorgaben des Landes muss die Ausweisung der Vorranggebiete bis zum 30.09.2025 abgeschlossen sein. Gelingt diese Ausweisung, sind Windkraftanlagen nur in den ausgewiesenen Vorranggebieten zulässig, die allerdings auf kommunaler Ebene durch Flächenausweisungen (z.B. durch Sonderbauflächen für Windenergie) ergänzt werden können. Gelingt dies nicht, findet keine planerische Steuerung mehr statt. Windkraftanlagen sind dann gemäß § 249 (7) BauGB spätestens ab dem 31.12.2027 in der gesamten Region auf Grundlage von § 35 (1) Nr. 5 BauGB als privilegierte Anlagen zulässig. Ab diesem Datum treten auch alle geltenden Flächennutzungspläne zur Steuerung der Windkraft außer Kraft. Natürlich würden in dem Fall dennoch die Vorgaben des Bundesimmissions­schutzgesetzes, der TA Lärm sowie die Vorgaben des Bundesnatur­schutzgesetzes greifen. Die für Windkraft zur Verfügung stehende Fläche wäre allerdings erheblich größer als 1,8%. Die rechtlichen Zusammenhänge sind im Detail in dem gemeinsamen Schreiben des Städtetags, des Gemeindetags und der AG der Regionalverbände dargestellt.

Planerische Vorgehensweise

Um die Aufgabe eines planerisch gesteuerten Windenergieausbaus zu erfüllen und die Energiewende weiter voranzubringen, erarbeitet der Regionalverband aktuell seine zweite Teilfortschreibung Windenergie. In Ergänzung der bereits bestehenden regionalplanerischen Festlegungen zu Windenergie sollen weitere Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen festgelegt werden. Ziel der Teilfortschreibung ist es, durch regionalplanerische Ausweisungen und Festlegungen den Ausbau der Windenergie deutlich zu beschleunigen und dadurch eine langfristig sichere und klimaneutrale Energieversorgung der Region zu erreichen. Dabei steht im Vordergrund, kurzfristig einen Zubau an geeigneten Standorten zu ermöglichen, die zugleich durch das bestehende Stromnetz gut erschlossen sind.

Im Oktober 2022 hat der Planungsausschuss den Aufstellungsbeschluss für die Teilfortschreibung Windenergie zusammen mit der Teilfortschreibung Solarenergie gefasst. Im März 2023 wurde der Verbandsversammlung ein Sachstandsbericht vorgelegt. Die jeweiligen Vorlagen dazu können hier heruntergeladen werden:

Der Regionalverband hat nun eine Vorgehensweise für die Ausweisung der erforderlichen Vorranggebiete erarbeitet, die aus einem Zwei-Säulen-Modell besteht. Das folgende Schaubild stellt den Ablauf und die planerische Vorgehensweise übersichtlich dar:

Bei der ersten Säule handelt es sich um die bereits in der Region vorhandenen rechtsverbindlichen Flächen, die zugunsten der Windenergie festgesetzt, dargestellt und ausgewiesen wurden. Die zweite Säule baut auf einen kriteriengestützten Suchprozess auf. In einem ersten Schritt wird durch den Abzug von Ausschlussflächen ein Suchraum bestimmt. Der Begriff „Suchraum“ ist hierbei wörtlich zu verstehen – in diesen Räumen wird nach den späteren Vorranggebieten gesucht. Aus einer Eignungs- und Konfliktprüfung wird der Suchraum zu einer Potenzialkulisse verkleinert. Die Flächen aus Säule I gehen direkt in die Potenzialkulisse ein. Aus der Potenzialkulisse werden dann durch eine weitere Verringerung die Vorranggebiete entwickelt, die das Flächenziel erfüllen müssen.

Die Größe der Flächen verringert sich somit bei jedem Schritt des Suchprozesses. Die ausgewiesenen Vorranggebiete werden also um ein Vielfaches kleiner sein als der nun vorliegende Suchraum.

Aktueller Stand und nächste Schritte

Der Regionalverband hat aktuell das Kriterienset für den gesamten Planungsprozess erarbeitet. Auf Grundlage dieser Kriterien wurde der erste Schritt vollzogen und der Suchraum für die Region ermittelt. Da der Suchraum deutlich größer als das o.g. Flächenziel ist, kann sichergestellt werden, dass das Flächenziel wirklich erreicht werden kann.

Die wichtigsten planerischen Zielvorstellungen, deren Erreichung durch einen größeren Suchraum ebenfalls erleichtert werden, sind:

  • Ein möglichst großer Abstand zu bewohnten Siedlungsflächen, der erkennbar über den als Vorsorgeabstand festgelegten Ausschlusskriterien liegt
  • Die Erzeugung grünen Stroms in Nähe des Stromnetzes bzw. großer Verbraucher (z.B. großen Gewerbegebieten)
  • Eine faire Verteilung des Windkraftausbaus in der Region Heilbronn-Franken, bisher steht der weit überwiegende Teil der über 280 Windkraftanlagen im Main-Tauber-Kreis und im Landkreis Schwäbisch Hall
  • Die kurzfristige Flächenbereitstellung und Umsetzung, um die Gefahr von Energiemangel­situationen schnellstmöglich zu verringern
  • Eine Synchronisierung mit laufenden Planungen bzw. Projektierungen

Die gesamte planerische Vorgehensweise, das Kriterienset und der ermittelte Suchraum waren Gegenstand der Sitzung der Verbandsversammlung am 14. Juli 2023. In dieser Sitzung war zudem die frühzeitige Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit (§ 9 Abs. 1 ROG) Thema. Nach Beschluss der Verbandsversammlung können im Rahmen dieser Unterrichtung Stellungnahmen zum Verfahren abgegeben werden. Die Unterrichtung wird als Online-Verfahren durchgeführt, das dafür eingerichtete Online-Beteiligungsportal ist vom 01.08.2023 bis zum 29.09.2023 erreichbar.

Unterlagen der Sitzung der Verbandsversammlung zum Herunterladen: Vorlage + Anlagen
Die Vorlage enthält als Anlage einen Begründungstext. In diesem ist die Vorgehensweise ausführlich beschrieben.

Im Erklärvideo - Teil 1 wird die planerische Vorgehensweise bis zur Suchraumkarte für die Unterrichtung nach § 9 Abs. 1 ROG anhand eines fiktiven Beispiels zeichnerisch dargestellt. Einen Ausblick auf die anschließenden Planungsschritte bis zur Abgrenzung der Vorranggebiete für Windenergie enthält das Erklärvideo - Teil 2.

Darüber hinaus können den hier abrufbaren Karten Informationen zu den Rahmenbedingungen für den Windenergieausbau in Heilbronn-Franken entnommen werden

Für Hintergrundinfos verweisen wir zudem auf unsere letzten Infoschreiben, bei denen die Windenergie thematisiert wurde.

Info Nr. 1 – November 2022 (Startpunkt Teilfortschreibungen, Planungsoffensive)
Info Nr. 3 – April 2023 (Neuregelungen KlimaG BW, Rechtsfolgen, Ausblick Teilfortschreibungen)
Info Nr. 5 – Juli 2023 (Planerische Vorgehensweisen bei den Teilfortschreibungen, Unterrichtung als förmlicher Verfahrensschritt)

Diese Seite wird regelmäßig aktualisiert und an gesetzliche Neuregelungen bzw. an die Fortführung des Verfahrens der Teilfortschreibung Windenergie angepasst.