Auf dieser Seite erklären wir Ihnen, welche Ziele die Teilfortschreibung Windenergie II verfolgt, wie sich der bisherige Verfahrensverlauf gestaltet hat und wie es jetzt weiter geht. Dabei richten wir den Fokus auf die wesentlichen und aktuellen Informationen. Weiter unten auf der Seite finden Sie auch allgemeine Informationen, sowie z.B. Infos zum bisherigen Verfahrensverlauf einschließlich der Befassung der Regionalen Gremien.
Wenn Sie nicht so viel lesen möchten, finden Sie hier den direkten Weg zu unseren Erklärvideos – auch zu dem neuen Video Teil 10, das sich um den am 30.01.2026 gefassten Abwägungsbeschluss und die erneute Beteiligung dreht.
Der Regionalverband Heilbronn-Franken hat laut Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) des Bundes in Verbindung mit dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz (KlimaG BW) des Landes Baden-Württemberg die Aufgabe, bis zum 30.09.2025 mindestens 1,8 % der Regionsfläche für den Ausbau von Windenergie im Regionalplan als Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen auszuweisen. Konkret bedeutet dies, dass auf den Gebieten des Stadtkreises Heilbronn und der Landkreise Heilbronn, Schwäbisch Hall, dem Hohenlohekreis und dem Main-Tauber-Kreis insgesamt mindestens 8.577 Hektar (ha) für den Ausbau von Windkraftanlagen durch den Regionalverband festgelegt werden müssen. Laut den gesetzlichen Vorgaben des Landes hätte die Ausweisung der Vorranggebiete bis zum 30.09.2025 satzungsbeschlossen werden müssen. Dieses zeitliche Ziel wurde leider verfehlt. Mit der Ausweisung der Vorranggebiete, die erst mit der Rechtsverbindlichkeit der Teilfortschreibung und der Feststellung der Erreichung des Flächenziels gegeben sein wird, sind Windkraftanlagen nur in den ausgewiesenen Vorranggebieten zulässig, die allerdings auf kommunaler Ebene durch bestehende oder neu in der Ausweisung befindliche Flächen (z. B. Konzentrationszonen für Windenergie, Sonderbauflächen für Windenergie) ergänzt werden.
Gelingt diese Ausweisung hingegen nicht (z.B. im Fall eines Scheiterns der regionalen Planung), findet keine planerische Steuerung mehr statt. Windkraftanlagen wären dann gemäß § 249 (7) Baugesetzbuch (BauGB) spätestens ab dem 01.01.2028 in der gesamten Region auf Grundlage von § 35 (1) Nr. 5 BauGB als privilegierte Anlagen zulässig. Ab diesem Datum tritt auch die Steuerungswirkung aller geltenden Flächennutzungspläne zur Windkraft außer Kraft. Natürlich würden in dem Fall dennoch die Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes, der TA Lärm sowie die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes greifen. Die für Windkraft zur Verfügung stehende Fläche wäre allerdings erheblich größer als 1,8 % (Download der entsprechenden Kartendarstellung). Die rechtlichen Zusammenhänge sind im Detail in dem gemeinsamen Schreiben des Städtetags, des Gemeindetags und der AG der Regionalverbände dargestellt.
Diese Regelungen zeigen, welche Bedeutung den regionalen Planungen zur Steuerung des Windkraftausbaus zukommt. Um die gesetzliche Aufgabe zu erfüllen und die Energiewende weiter voranzubringen, hat der Regionalverband daher im Sommer 2024 einen ersten Entwurf der Teilfortschreibung Windenergie II erarbeitet, der die Grundlage für die erste Beteiligung war. Durch diese Teilfortschreibung Windenergie II werden die bereits bestehenden regionalplanerischen Festlegungen zur Windenergie ergänzt. Die Vorranggebiete aus der bisherigen Teilfortschreibung Windenergie aus dem Jahr 2015 und aus der ebenfalls rechtsverbindlichen 13. Änderung des Regionalplans (Vorranggebiet Harthäuser Wald) bleiben bestehen. Sie umfassen bereits 1.624 ha, die zugunsten der Windenergie ausgewiesen sind, und damit 0,34 % der Regionsfläche, so dass die weiteren Vorranggebiete mindestens noch 1,46 % der Regionsfläche aufweisen müssen.
Nachdem aufbauend auf den ersten Entwurf der Teilfortschreibung Windenergie II aus dem Sommer 2024 das förmliche Beteiligungsverfahren nach § 9 (2) Raumordnungsgesetz (ROG) bzw. § 12 (2) und (3) Landesplanungsgesetz (LplG) durchgeführt und abgeschlossen wurde, hat die Verbandsverwaltung für die tausenden fristgerecht eingegangen Stellungnahmen Abwägungsvorschläge erstellt, die am 30.01.2026 von der Verbandsversammlung beschlossen wurden.
Wie der Regionalverband dabei vorgegangen ist, wird im Übrigen in unserem Erklärvideo Nr. 7 detailliert erläutert. Im Zuge der Abwägung zeigte sich, dass eine Überarbeitung von einigen geplanten Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen notwendig ist. Vor dem Hintergrund des o. g. gesetzlichen Stichtags zum Satzungsbeschluss und dem Ziel, die planerische Steuerungswirkung bei der Windkraft schnellstmöglich zu erreichen, sieht das weitere Vorgehen folgendermaßen aus:
So werden alle geplanten Vorranggebiete, die aus fachlichen Gründen überarbeitet werden müssen, in ein sogenanntes Annexverfahren, die Teilfortschreibung Windenergie IIa, ausgelagert, das zu einem späteren Zeitpunkt separat fortgeführt wird. Den Aufstellungsbeschluss für dieses Verfahren hat die Verbandsversammlung ebenfalls am 30.01. 2026 gefasst. Die geplanten Vorranggebiete, die auf der Grundlage der fundierten Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen unverändert bleiben können, werden allerdings weiterhin im sogenannten Hauptverfahren, der Teilfortschreibung Windenergie II, geführt. Dabei ist sichergestellt, dass die im Hauptverfahren verbleibenden Vorranggebiete zusammen mit dem Bestand an rechtskräftigen Vorranggebieten das Flächenziel von 1,8 % erreichen, damit die Steuerungswirkung der regionalen Planung greifen kann. Dieses Vorgehen wird übrigens in unserem Erklärvideo Nr. 8 näher erläutert.
Die zu überarbeitenden Vorranggebiete, die aus dem Hauptverfahren herausgenommen und in das Annexverfahren übernommen werden, wurden ebenfalls am 30.01.2026 von der Verbandsversammlung beschlossen.
Es handelt sich dabei um folgende geplanten Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen:
Die o. g. Gebiete sind in der hier abrufbaren Kartendarstellung rot dargestellt, die im Hauptverfahren verbleibenden Gebiet in hellblau. In dunkelblau sind die bestehenden Vorranggebiete aus der rechtsverbindlichen Teilfortschreibung aus dem Jahr 2015 sowie der 13. Änderung des Regionalplans abgebildet.
Die förmliche Herausnahme der zu überarbeitenden Vorranggebiete aus dem Hauptverfahren erfolgte in der Verbandsversammlung am 30.01.2026. Aufgrund der großen Zahl, des teilweise großen Umfangs an Stellungnahmen sowie der hohen inhaltlichen Komplexität dauerte die Erarbeitung der Abwägungsvorschläge leider länger als geplant. Dadurch verzögert sich bedauerlicherweise auch die Erreichung der Steuerungswirkung.
Zur geplanten Herausnahme der Vorranggebiete aus dem Hauptverfahren muss aus rechtlichen Gründen ein erneutes Beteiligungsverfahren durchgeführt werden. Auch dies hat die Verbandsversammlung am 30.01.2026 beschlossen. Dieses Verfahren soll nach dem nun vorliegenden Beschluss zeitnah gestartet und nach § 9 (3) i. V. m. (5) ROG durchgeführt werden. Es wird zeitlich verkürzt und inhaltlich sowie räumlich auf die herausgenommenen Gebiete begrenzt sein. Dadurch sind in diesem Beteiligungsverfahren nur Stellungnahmen zu den Gebieten möglich, die von der Herausnahme betroffen sind. Sollten Stellungnahmen zu den verbleibenden Gebieten oder zu allgemeinen Belangen, die bereits in der ersten Beteiligungsrunde abgewogen wurden, vorgetragen werden, müssen diese natürlich dennoch gesichtet, aber nicht mehr in eine erneute Abwägung eingestellt werden. Zudem wird das Verfahren nach den Verfahrensregeln des neuen Landesplanungsgesetzes durchgeführt. Die Bekanntmachung über die Einleitung des Beteiligungsverfahrens erfolgt auf der Internetseite des Regionalverbands Heilbronn-Franken. Dort wird dann auch der Link zur Beteiligungsplattform veröffentlicht, wo die Unterlagen, die Gegenstand der Beteiligung sein werden, zur Verfügung stehen. Über die Plattform kann dann auch direkt digital eine Stellungnahme zu den gestrichenen Vorranggebieten abgegeben werden.
Nach den Erfahrungen aus der ersten Beteiligungsrunde ist dabei festzuhalten: Je mehr und je umfangreichere Stellungnahmen bei der Verwaltung eingehen, desto länger dauert deren Auswertung und damit der Abschluss des Hauptverfahrens, desto später greift die Steuerungswirkung der regionalen Windkraftplanung und desto mehr Windkraftanlagen sind somit vor allem auch außerhalb der geplanten Vorranggebiete möglich. Aktuell werden der Verbandsverwaltung neben regelmäßig von den Immissionsschutzbehörden erteilten Genehmigungen für Windkraftanlagen weitere Anlagen außerhalb der geplanten Vorranggebiete bekannt, sei es in Form von Anfragen von Projektierern aber auch durch eine förmliche Beteiligung des Regionalverbands im Zuge gestellter immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsanträge, so dass ein Mehr an Anlagen über die regionalplanerische Flächenkulisse hinaus möglich erscheint, sollte das Verfahren nicht zeitnah abgeschlossen werden.
Nach der Durchführung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange im Hauptverfahren, kann dann die Abwägung aller im erneuten Beteiligungsverfahren vorgebrachten und relevanten Stellungnahmen vorbereitet werden. Dieser Schritt ist die Grundlage für den abschließenden Abwägungs- und Satzungsbeschluss über das Hauptverfahren, der durch die Verbandsversammlung gefasst werden muss. Die Rechtskraft und damit die Steuerungswirkung in Verbindung mit § 249 (2) BauGB ist dann etwa 3 bis 4 Monate nach dem Satzungsbeschluss gegeben. Ziel ist den Satzungsbeschluss im Sommer 2026 zu fassen.
Im Annexverfahren sollen nicht nur die überarbeitungsbedürftigen Vorranggebiete nochmals geprüft und ggf. angepasst werden. In ihm sollen auch all die Flächen betrachtet werden, die im Zuge des bisherigen Beteiligungsverfahrens zur Ausweisung als Vorranggebiete vorgeschlagen wurden. Voraussetzung dabei ist, dass die gemeldeten Flächen innerhalb des Suchraums liegen.
Das Annexverfahren wurde – wie oben dargestellt - ebenfalls am 30.01.2026 durch einen Aufstellungsbeschluss in der Verbandsversammlung eingeleitet. Es wird inhaltlich erst nach dem Satzungsbeschluss des Hauptverfahrens zu Ende geführt. Das Annexverfahren wird ebenfalls wieder ein Beteiligungsverfahren umfassen und es soll bezogen auf die planerische Vorgehensweise an das Hauptverfahren anknüpfen. Aufgrund der Verflechtungen zwischen den beiden Verfahren ist ein Abschluss des Annexverfahrens auch losgelöst von einem möglichen Erreichen des Flächenziels im Hauptverfahren aus Gründen der Rechtssicherheit beider Verfahren notwendig. Nähere Infos zum Annexverfahren erfahren Sie ebenfalls in unserem Erklärvideo Nr. 8.
In den nachfolgenden Texten erhalten Sie in kompakter Form zahlreiche Informationen zur Teilfortschreibung Windenergie II und zum bisherigen Verfahren.
Die Ziele der Teilfortschreibung, die planerische Vorgehensweise und der Entwurf der Teilfortschreibung Windenergie II für das Beteiligungsverfahren wurden auf vier Info-Veranstaltungen im September 2024 erläutert. Diese fanden im Stadtkreis Heilbronn und den Landkreisen statt.
Download der auf den Info-Veranstaltungen gezeigten Präsentation
Download der Dokumentation von auf den Info-Veranstaltungen gestellten Fragen
Weitere Informationen stehen auch im Videoformat zur Verfügung. Hier finden Sie unsere neuen Videos:
Erklärvideo – Teil 10 (Beschluss über die Abwägung und Verfahren zur erneuten Beteiligung)
Erklärvideo – Teil 9 (Neuer Zeitplan)
Erklärvideo – Teil 8 (aktualisiert, Erkenntnisse aus dem Beteiligungsverfahren und weiteres Vorgehen)
Erklärvideo – Teil 7 (Rückblick Beteiligungsverfahren, Umgang mit den Stellungnahmen)
Natürlich sind auch die bisher veröffentlichten Erklärvideos 1 bis 6 noch verfügbar, die den damals jeweils zu Grunde liegenden Verfahrensstand wiedergeben:
Erklärvideo – Teil 6 (Zusammenfassung des Planungsprozess bis zur Beteiligung)
Erklärvideo – Teil 5 (Ableitung der Vorranggebiete aus der Potenzialkulisse, Ausblick auf das Beteiligungsverfahren)
Erklärvideo – Teil 4 (Herleitung der Potenzialkulisse aus dem Suchraum)
Erklärvideo – Teil 3 (Modifikationen der Methodik, die sich aus der Unterrichtung nach § 9 (1) ROG ergeben haben)
Erklärvideo – Teil 2 (Blick auf die daran anschließenden Planungsschritte bis zur Abgrenzung der Vorranggebiete für Windenergie)
Erklärvideo – Teil 1 (Planerische Vorgehensweise bis zur Suchraumkarte für die Unterrichtung nach § 9 (1) ROG anhand eines fiktiven Beispiels zeichnerisch dargestellt)
Neben den o. g. Unterlagen bieten die Karten zu den Rahmenbedingungen für den Windenergieausbau in Heilbronn-Franken weitere interessante Informationen.
Für Hintergrundinfos verweisen wir zudem auf unsere letzten Infoschreiben, bei denen die Windenergie thematisiert wurde:
Info Nr. 13 – Februar 2026 (Abwägungsbeschluss zur TF Windenergie II, Durchführung einer erneuten Beteiligung)
Info Nr. 12 – August 2025 (Rechtskraft TF Solarenergie, Beschlüsse zur TF Windenergie II, Zeitplan Wind)
Info Nr. 11 – April 2025 (Satzungsbeschluss TF Solarenergie und weiteres Vorgehen TF Windenergie II)
Info Nr. 10 – Januar 2025 (aktueller Sachstand TF Solarenergie und TF Windenergie II)
Info Nr. 9 – Juli 2024 (Beschluss der geplanten VRG u. des Beteiligungsverfahrens der TF Windenergie II, Durchführung des Beteiligungsverfahren der TF Solarenergie)
Info Nr. 8 – Mai 2024 (Beschluss des Planungsausschusses, Veränderungen am Zeitplan der Teilfortschreibung Windenergie II)
Info Nr. 7 – Dezember 2023 (Beschlüsse der Verbandsversammlung, Ausarbeitung Planentwürfe Teilfortschreibung Solarenergie und Windenergie II)
Info Nr. 6 – Oktober 2023 (aktueller Sachstand und nächste Schritte Teilfortschreibung Solarenergie und Windenergie II)
Info Nr. 5 – Juli 2023 (Planerische Vorgehensweisen bei den Teilfortschreibungen, Unterrichtung als förmlicher Verfahrensschritt)
Info Nr. 3 – April 2023 (Neuregelungen KlimaG BW, Rechtsfolgen, Ausblick Teilfortschreibungen)
Info Nr. 1 – November 2022 (Startpunkt Teilfortschreibungen, Planungsoffensive)
Nachstehend finden Sie eine Übersicht zum bisherigen Verfahrensverlauf und alle Vorlagen zum Thema Teilfortschreibung Windenergie II. Sie waren Grundlage für eine Befassung der regionalen Gremien mit dem Thema:
TOP 1 der Verbandsversammlung am 30.01.2026 – (Beschluss über die Abwägung und über den modifizierten Planentwurf (Text- und Kartenteil der TF Windenergie II, Begründung für die Streichung der Vorranggebiete) sowie Durchführung eines erneuten Beteiligungsverfahrens)
TOP 2 der Verbandsversammlung am 30.01.2026 – (Beschluss über die Einleitung des Annexverfahrens, Teilfortschreibung Windenergie IIa)
TOP 2 der Verbandsversammlung am 25.07.2025 – (Beschluss über die aus dem Hauptverfahren herauszunehmenden und ins Annexverfahren zu überführenden Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen)
TOP 3 der Verbandsversammlung am 11.04.2025 – (Sachstandbericht zur Beteiligung und Beschluss über die weitere Vorgehensweise, Trennung in Haupt- und Annexverfahren)
Durchführung des Beteiligungsverfahrens nach § 9 (2) ROG bzw. § 12 (2) und (3) LplG (Öffentlichkeitsbeteiligung vom 23.09.2024–23.10.2024, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vom 23.09.2024–23.12.2024)
TOP 1 der Verbandsversammlung am 19.07.2024 – (Beschluss über den Entwurf der Teilfortschreibung Windenergie II und die Durchführung des Beteiligungsverfahrens)
TOP 6 des Planungsausschuss am 12.04.2024 – (Beschluss über den modifizierten Kriterienkatalog, der sich aus der Berücksichtigung des Rücklaufs der Unterrichtung ergab)
TOP 5 der Verbandsversammlung am 08.12.2023 – (Sachstandbericht zum Rücklauf aus der Unterrichtung)
Durchführung der Unterrichtung nach § 9 (1) ROG (01.08.2023 bis 29.09.2023)
TOP 3 der Verbandsversammlung am 14.07.202 – (Beschluss über die planerische Vorgehensweise, das Kriterienset und die Suchraumkarte sowie die Durchführung der Unterrichtung nach § 9 (1) ROG als erster förmliche Verfahrensschritt)
TOP 2 der Verbandsversammlung am 24.03.2023 – (Sachstandbericht zum Thema Windenergie)
TOP 6 des Planungsausschuss 21.10.2022 – (Aufstellungsbeschluss für die Teilfortschreibung Windenergie zusammen mit der Teilfortschreibung Solarenergie)
Der Regionalverband Heilbronn-Franken weist explizit darauf hin, dass die Regionalplanung sowohl ihre Planungen als auch spätere Beurteilungen in einem vorgegebenen Maßstab von 1:50.000 durchführt. Das bedeutet, die einzige rechtlich bindende und relevante Kartengrundlage der geplanten Vorranggebiete für Windkraftanlagen ist die im Kartenteil festgelegte Raumnutzungskarte im Maßstab von 1:50:000. In Verbindung mit den ebenfalls vorgegebenen offenen regionalplanerischen Gebietsschraffuren führt dies dazu, dass die Ränder regionalplanerischer Gebietsfestlegungen jeweils im Einzelfall zu prüfen und auszuformen bleiben. Die nachstehend veröffentlichten Shape-Dateien der Vorranggebiete, die nach dem aktuellen Stand im Hauptverfahren bleiben, stellen ausdrücklich keine flurstückscharfe oder sogar metergenaue Abgrenzung der regionalen Vorranggebiete für Windkraftanlagen dar und dienten ausschließlich der besseren technischen Handhabbarkeit und zur Verringerung des Bearbeitungsaufwandes für die Träger öffentlicher Belange.
Download Shape-Datei geplante VRG Hauptverfahren Teilfortschreibung Windenergie II
Download Shape-Datei bestehende VRG Teilfortschreibung Windenergie 2015
Diese Seite wird regelmäßig aktualisiert und an gesetzliche Neuregelungen bzw. an die Fortführung des Verfahrens der Teilfortschreibung Windenergie II und des Annexverfahrens Teilfortschreibung Windenergie IIa angepasst.
Ansprechperson: Herr Dr. Kist (kist@rvhnf.de, 07131 6210-11)