Der Regionalverband Heilbronn-Franken ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt auf der Seite https:\\www.rvhnf.de.
Diese Webseite ist nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Der Regionalverband Heilbronn-Franken plant eine Überarbeitung, um einen Teil der Inhalte barrierefrei zugänglich zu machen. Eine komplett barrierefreie Gestaltung des Internetauftritts führt zu einer unverhältnismäßigen Belastung.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
Die folgenden Abschnitte/Inhalte/Funktionen sind noch nicht/nur teilweise vereinbar:
b) Unverhältnismäßige Belastung
c) Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen
Ältere pdf-Dokumente, die nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.
Bei Karten und Plänen sind generell keine barrierefreien Versionen vorgesehen.
Diese Erklärung wurde am 19.10.2022 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO).
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen oder Rückfragen haben, können Sie sich gerne bei uns melden:
Regionalverband Heilbronn-Franken
Am Wollhaus 17
74072 Heilbronn
Telefon: 07131 - 6210-0
Fax: 07131 - 6210-29
info@rvhnf.de
Um zu gewährleisten, dass diese Internetseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an den Regionalverband Heilbronn-Franken wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls der Regionalverband Heilbronn-Franken nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.