Teilfortschreibung Solarenergie
im Zuge der Regionalen Planungsoffensive Erneuerbare Energien

Übergeordnete Zielvorgaben

Der Ausbau der Photovoltaik ist ein wesentlicher Baustein für das Gelingen der Energiewende. Dabei haben die Regionalverbände im Land das vom Land gesetzte Mindestziel von 0,2 % der Regionsfläche für Freiflächen­photovoltaik (FFPV) bis zum 30.09.2025 festzulegen. Für Heilbronn-Franken bedeuten 0,2 % etwa 953 ha Fläche.

Planerische Vorgehensweise

Der Planungsausschuss hat am 21. Oktober 2022 den Aufstellungsbeschluss für die Teilfortschreibungen Windenergie und Solarenergie im Zuge der Regionalen Planungsoffensive gefasst. In der Teilfortschreibung Solarenergie ist geplant, zusätzliche Flächen als Vorbehaltsgebiete für regionalbedeutsame Photovoltaikanlagen festzulegen. Dabei soll nicht angebotsorientiert sondern nachfrageorientiert vorgegangen werden. Grundlage stellt hierfür eine Abfrage aktuell projektierter FFPV-Anlagen dar. Neben dieser mittlerweile abgeschlossenen Abfrage aktueller Solarenergieprojekte bei Kommunen und – für privilegierte Anlagen – privaten Planungsträgern sollen auch rechtsverbindliche und in Planung befindliche Vorhaben in die Teilfortschreibung Solarenergie aufgenommen und auf Erweiterungs­möglichkeiten geprüft werden. Diese Vorgehensweise stellt sicher, dass bereits angelaufene Projekte so zeitnah wie möglich umgesetzt werden können und dass aus den im Regionalplan ausgewiesenen Flächen tatsächlich baldmöglichst grüner Strom fließen kann. Zudem soll für Solarthermieanlagen in Regionalen Grünzügen eine Ausnahmeregel eingeführt werden, um die Wärmewende zu unterstützen.

Die Teilfortschreibung Solarenergie baut auf die bisherigen Aktivitäten des Regionalverbands im Bereich FFPV auf. Durch die frühzeitige Schaffung von Ausnahme­tatbeständen für FFPV im Regionalen Grünzug im Jahr 2010 und die Ausweisung von Vorbehaltsgebieten für regionalbedeutsame Photovoltaikanlagen geht der Ausbau der Photovoltaik in der Region gut voran. Aktuell werden zudem in der 20. Änderung des Regionalplans 180 ha weitere Vorbehaltsgebiete für regionalbedeutsame Fotovoltaikanlagen ausgewiesen. Zudem wird im Rahmen der 20. Änderung der Ausnahme­tatbestand für Anlagen im Regionalen Grünzug von 5 auf 10 ha erhöht sowie eine Ausnahme für Direktversorgung von Gewerbegebieten eingeführt.

Aktueller Stand und nächste Schritte

Der Regionalverband wird eine Sichtung und erste grobe Bewertung der gemeldeten, geplanten und rechtskräftigen Flächen für FFPV vornehmen. Im Fokus werden dabei nicht nur Planungsflächen stehen, die derzeit nicht mit den Zielen der Raumordnung vereinbar sind. Auch Planungen ohne regionalplanerische Restriktionen sind zur Erreichung des Flächenziels geeignet. Die Verwaltung strebt an, noch im Herbst dem Planungsausschuss eine erste Übersicht über die Flächen zu geben, die in die Teilfortschreibung Solarenergie übernommen werden könnten.

Nach § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) sind die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen von der Aufstellung des Raumordnungsplans (hier der Teilfortschreibung) zu unterrichten. Dabei handelt es sich noch nicht um die spätere Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeits­beteiligung zur Regionalplanänderung nach § 9 (2) i.V.m. § 12 (2) und (3) Landesplanungsgesetz (LplG). Diese erfolgt erst nach Aufstellung eines Planentwurfs.

Die planerische Vorgehensweise sowie das Scoping-Papier nach § 2a LplG, in dem Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung dargestellt sind, hat die Verbandsversammlung am 14. Juli 2023 beschlossen. In dieser Sitzung war zudem die frühzeitige Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit (§ 9 Abs. 1 ROG) Thema. Nach dem Beschluss der Verbandsversammlung können im Rahmen dieser Unterrichtung Stellungnahmen zum Verfahren abgegeben werden.

Die Unterrichtung wird vom 01.08.2023 bis 29.09.2023 auf dem dafür eingerichteten Online-Beteiligungsportal durchgeführt.

Unterlagen der Sitzung der Verbandsversammlung zum Herunterladen: Vorlage + Anlage

Für Hintergrundinfos verweisen wir zudem auf unsere letzten Infoschreiben, bei denen die Solarenergie thematisiert wurde:

Info Nr. 1 – November 2022 (Startpunkt Teilfortschreibungen, Planungsoffensive)
Info Nr. 2 – Januar 2023 (Privilegierung FFPV nach § 35 (1) Nr.8 BauGB)
Info Nr. 3 – April 2023 (Neuregelungen KlimaG BW, Rechtsfolgen, Ausblick Teilfortschreibungen)
Info Nr. 4 – Mai 2023 (Abfrage Solarenergieprojekte)
Info Nr. 5 – Juli 2023 (Planerische Vorgehensweisen bei den Teilfortschreibungen, Unterrichtung als förmlicher Verfahrensschritt)

Diese Seite wird regelmäßig aktualisiert und an gesetzliche Neuregelungen bzw. an die Fortführung des Verfahrens der Teilfortschreibung Solarenergie angepasst.