Der Ausbau der Photovoltaik ist ein wesentlicher Baustein für das Gelingen der Energiewende. Dabei haben die Regionalverbände im Land das vom Land gesetzte Mindestziel von 0,2 % der Regionsfläche für Freiflächenphotovoltaik (FFPV) bis zum 30.09.2025 im Regionalplan räumlich konkret festzulegen. Für Heilbronn-Franken bedeuten 0,2 % etwa 953 ha als Vorbehaltsgebiete für regionalbedeutsame Photovoltaikanlagen auszuweisende Fläche.
Die dazu notwendige Teilfortschreibung Solarenergie baut auf die bisherigen Aktivitäten des Regionalverbands im Bereich FFPV auf. Durch die frühzeitige Schaffung von Ausnahmetatbeständen für FFPV im Regionalen Grünzug bereits im Jahr 2010 und die Ausweisung von Vorbehaltsgebieten für regionalbedeutsame Photovoltaikanlagen geht der Ausbau der Photovoltaik in der Region gut voran. Zudem wurden in der 20. Änderung des Regionalplans 180 ha weitere Vorbehaltsgebiete für regionalbedeutsame Photovoltaikanlagen ausgewiesen. Die 20. Änderung des Regionalplans wurde am 19.07.2024 rechtskräftig.
Mit der Teilfortschreibung Photovoltaik aus dem Jahr 2010 und der 20. Änderung steht der Regionalverband bei insgesamt 288 ha ausgewiesenen Flächen für FFPV. Das Flächenziel von mind. 953 ha ist damit noch nicht erreicht. Auch der Ausnahmetatbestand für FFPV im Regionalen Grünzug aus dem Jahr 2010, der im Rahmen der 20. Änderung ebenfalls erweitert wurde (z.B. die Anhebung der Obergrenze von 5 auf 10 ha) erfüllt aus Sicht des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen die gesetzlichen Anforderungen des Landesplanungsgesetzes Baden-Württemberg noch nicht.
Daher müssen in der Teilfortschreibung Solarenergie sowohl weitere Flächen für FFPV ausgewiesen werden und zudem die Regelungen über die Zulässigkeit von FFPV in Regionalen Grünzügen nochmals angepasst werden.
Der Planungsausschuss hat daher am 21. Oktober 2022 den Aufstellungsbeschluss für die Teilfortschreibungen Windenergie II und Solarenergie im Zuge der Regionalen Planungsoffensive gefasst.
In der Teilfortschreibung Solarenergie ist geplant, zusätzliche Flächen als Vorbehaltsgebiete für regionalbedeutsame Photovoltaikanlagen so festzulegen, dass baldmöglichst grüner Strom aus diesen Flächen fließen kann. Daher wird – wie schon bei der 20. Änderung - nicht angebotsorientiert sondern nachfrageorientiert vorgegangen werden, d.h. es sollen Flächen ausgewiesen werden, bei denen bereits ein konkretes Interesse zur Errichtung von FFPV-Anlagen besteht.
Grundlage stellt hierfür eine Mitte 2023 bei den Städten und Gemeinden in Heilbronn-Franken durchgeführte Online-Abfrage aktuell projektierter FFPV-Anlagen dar. Neben den PV-Projekten aus der Abfrage, die neben den Kommunen auch Privatpersonen und Projektierer melden konnten, wurden auch rechtsverbindliche und in Planung befindliche Vorhaben in die Teilfortschreibung Solarenergie, die der Verbandsverwaltung durch bereits laufende Planverfahren bekannt sind, aufgenommen und auf Erweiterungsmöglichkeiten geprüft. Zudem sollen Solarthermieanlagen in Regionalen Grünzügen künftig grundsätzlich zulässig sein, um die Wärmewende zu unterstützen.
Mit der Unterrichtung nach § 9 (1) Raumordnungsgesetz (ROG) hat auch der erste förmliche Verfahrensschritt bereits stattgefunden. Der Beschluss zur Unterrichtung erfolgte in der Verbandsversammlung am 14.07.2023 (Download TOP4 (TF Solarenergie) der VV am 14.07.2023).
Nachdem der Regionalverband mittlerweile die Bewertung der über die Online-Abfrage gemeldeten, geplanten und rechtskräftigen Flächen für FFPV vorgenommen hat, hat die Verwaltung im Dezember 2023 der Verbandsversammlung die Flächen zur Auswahl vorgelegt, die in die Teilfortschreibung Solarenergie übernommen werden sollen. Die Gebietsauswahl (Download TOP7 (TF Solarenergie) der VV am 08.12.2023) wurde mehrheitlich so beschlossen. Die Meldung von FFPV-Flächen für die Teilfortschreibung ist daher nicht mehr möglich.
Am 20.10.2023 hat sich zudem der Planungsausschuss mit der gesetzlich geforderten weitergehenden Öffnung der Regionalen Grünzüge für FFPV in der Teilfortschreibung Solarenergie befasst. (Vorlage zum Tagesordnungspunkt 2 - Teilfortschreibung Solarenergie)
Auf Grundlage der Beschlussfassungen vom 20.10.2023 und 08.12.2023 hat die Verbandsverwaltung nun den Beteiligungsentwurf für die Teilfortschreibung Solarenergie ausgearbeitet. Dieser besteht aus dem Entwurf der Satzung mit den Anlagen: Text- und Kartenteil, der Begründung sowie dem Umweltbericht inklusive Standortdatenblätter. Diese Unterlagen für das Beteiligungsverfahren sowie der Beteiligungsbeschluss wurden in der Verbandsversammlung am 14.06.2024 beschlossen. Zudem wurde der Vorschlag zum Umgang mit den Stellungnahmen, die im Zuge der Unterrichtung nach § 9 (1) ROG beim Regionalverband eingingen beschlossen. Die Synopse zur Unterrichtung über die Teilfortschreibung Solarenergie des Regionalplans nach § 9 (1) ROG kann in der Anlage 1 der Sitzungsvorlage der Verbandsversammlung vom 14.06.2024 eingesehen werden.
Zur Erreichung des Flächenziels von mind. 0,2 % der Regionsfläche sollen 32 weitere Vorbehaltsgebiete für regionalbedeutsame Photovoltaikanlagen ausgewiesen werden. Die Gebiete wurden wie oben beschrieben angebotsorientiert ausgewählt. Zusammen mit den Vorbehaltsgebieten aus der rechtskräftigen Teilfortschreibung Photovoltaik und der satzungsbeschlossenen 20. Änderung des Regionalplans kann das Flächenziel damit erreicht werden. Die geplanten Vorbehaltsgebiete für regionalbedeutsame Photovoltaikanlagen können Sie in der unten verlinkten Sitzungsvorlage der Verbandsversammlung vom 14.06.2024 entnehmen.
Nach dem Beschluss der Verbandsversammlung sollen FFPV-Projekte im Regionalen Grünzug künftig grundsätzlich zulässig sein, es sei denn, die Projekte befinden sich auf den besten landwirtschaftlichen Böden (entscheidendes Merkmal ist hier die gleichzeitige Lage in Vorrangflur sowie Vorrangpotenzial (früher Vorrangfläche)) oder in für den Biotopverbund besonders bedeutsamen Bereichen (Kernflächen und Kernräume des Fachplans Landesweiter Biotopverbund). Bisherige Ausnahmevoraussetzungen, die noch aus der Teilfortschreibung Fotovoltaik aus dem Jahr 2010 stammen, wie z.B. eine Größenbegrenzung oder die Erforderlichkeit der Lage an einer Siedlung oder einer Infrastrukturachse sollen zukünftig entfallen. Details können der Vorlage zum Tagesordnungspunkt 2 - Teilfortschreibung Solarenergie der Verbandsversammlung am 14.06.2024 entnommen werden, die so mehrheitlich beschlossen wurde.
Download TOP2 der Verbandsversammlung am 14.06.2024:
Die Beteiligung nach § 12 (2) und (3) LplG ist am 15.07.2024 gestartet und läuft für die Öffentlichkeit einen Monat und für die Träger Öffentlicher Belange drei Monate. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist bereits abgeschlossen. Träger Öffentlicher Belange, die per E-Mail informiert wurden, können noch bis 18.10.2024 Stellungnahmen abgeben.
Für Hintergrundinfos verweisen wir auf unsere letzten Infoschreiben, bei denen die Solarenergie thematisiert wurde:
Info Nr. 1 – November 2022 (Startpunkt Teilfortschreibungen, Planungsoffensive)
Info Nr. 2 – Januar 2023 (Privilegierung FFPV nach § 35 (1) Nr.8 BauGB)
Info Nr. 3 – April 2023 (Neuregelungen KlimaG BW, Rechtsfolgen, Ausblick Teilfortschreibungen)
Info Nr. 4 – Mai 2023 (Abfrage Solarenergieprojekte)
Info Nr. 5 – Juli 2023 (Planerische Vorgehensweisen bei den Teilfortschreibungen, Unterrichtung als förmlicher Verfahrensschritt)
Info Nr. 6 – Oktober 2023 (aktueller Sachstand und nächste Schritte Teilfortschreibung Solarenergie und Windenergie II)
Info Nr. 7 – Dezember 2023 (Beschlüsse der Verbandsversammlung, Ausarbeitung Planentwürfe Teilfortschreibung Solarenergie und Windenergie II)
Info Nr. 8 – Mai 2024 (Beschluss des Planungsausschusses, Veränderungen am Zeitplan der Teilfortschreibung Windenergie II)
Info Nr. 9 – Juli 2024 (Beschluss der geplanten VRG u. des Beteiligungsverfahrens der TF Windenergie II, Durchführung des Beteiligungsverfahren der TF Solarenergie)
Diese Seite wird regelmäßig aktualisiert und an gesetzliche Neuregelungen bzw. an die Fortführung des Verfahrens der Teilfortschreibung Solarenergie angepasst.