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Erklärvideo – Teil 9 zur Teilfortschreibung Windenergie II

Transkript

Willkommen zu Teil neun der Reihe Erklärvideo Teil Fortschreibung Windenergie. Der in Erklärvideo Teil acht kommunizierte Zeitplan kann nicht mehr eingehalten werden. In diesem kurzen Video geht es um den Hintergrund dieser Änderung. Außerdem wird der neue Zeitplan vorgestellt. Nachdem alle Stellungnahmen elektronisch erfasst und in die Abwägungsdatenbank eingepflegt wurden, konnten im Rahmen der sogenannten Exzerpierung die Stellungnahmen Inhalte in thematische Abschnitte aufgeteilt werden.

Diese sind das Arbeitsmaterial in der Abwägung, in der zuerst die Inhalte auf Relevanz geprüft und anschließend berechtigte Belange gegenüber anderen Belangen abgewägt werden. Aufgrund von Anzahl und Umfang der Stellungnahmen, die in insgesamt über 9000 Bearbeitungseinheiten aufgeteilt wurden, nimmt der Abwägungsprozess mehr Zeit in Anspruch. Das oberste Ziel ist eine rechtssichere Abwägung. Hierfür ist eine sehr sorgfältige Arbeit erforderlich, die aufgrund der großen Komplexität der Planung sehr aufwendig ist.

Wie sieht nun der veränderte Zeitplan aus? In der Sitzung am 11. April 2025 hat die Verbandsversammlung die von der Verwaltung vorgeschlagene Trennung der bisherigen Teilfortschreibung Windenergie zwei in ein Hauptverfahren und ein Annex Verfahren beschlossen. In der Sitzung am 25. Juli 2025 hat die Verbandsversammlung die Liste derjenigen Vorranggebiete beschlossen, die aus dem Hauptverfahren gestrichen und ins Annex Verfahren überführt werden.

Die Abwägung läuft derzeit weiter. Laut Beschluss der Verbandsversammlung erarbeitet die Verwaltung einen Abwägungsvorschlag und überarbeitet die Unterlagen. Auf dieser Grundlage kann im Winter, nämlich am 5. Dezember 2025, der erneute Beteiligungsbeschluss im Hauptverfahren beschlossen werden. Mit dem Beteiligungsbeschluss des Hauptverfahrens wird gleichzeitig ein Aufstellungsbeschluss für das Annexverfahren gefasst. Die eigentliche Planung des Annexverfahrens ruht jedoch bis zum Abschluss des Hauptverfahrens.

Voraussichtlich im Sommer 2026. Nach Abschluss des erneuten Beteiligungsverfahrens zum Hauptverfahren werden die diesbezüglichen Stellungnahmen gesichtet und abgewägt. Erst nach diesem Schritt können 2026 der Satzungsbeschluss sowie der Feststellungsbeschluss über Erreichen des Flächenziels gefasst werden. Wann genau dies passiert, hängt von Anzahl und Umfang der im Zuge der erneuten Beteiligung eingehenden Stellungnahmen ab. Gehen hier wieder sehr viele Stellungnahmen ein.

Dann wird sich der Satzungsbeschluss weiter verzögern. Die Planung wird nach dem Satzungsbeschluss dem Ministerium für Landessentwicklung und Wohnen angezeigt und nach einer Frist von drei Monaten kann anschließend die Rechtskraft der Planung bekannt gemacht werden. Die gewünschte Steuerungswirkung ist ab der Rechtskraft der Planung gegeben. Für das Annexverfahren werden die Abstimmungen voraussichtlich erst nach dem Satzungsbeschluss des Hauptverfahrens aufgenommen. Über den Verlauf der beiden Verfahren werden wir sie wie gewohnt durch unsere Infobriefe und gegebenenfalls weitere Erklärvideos informieren.