Crailsheim
Änderung Regionalplan Heilbronn-Franken 2020:
I. Rücknahme des Vorbehaltsgebiets für nicht-zentrenrelevante
regionalbedeutsame Einzelhandelsgroßprojekte in Lauffen am
Neckar am Standort „Im Brühl“ und
II. Ausweisung eines Vorranggebietes für zentrenrelevante
regionalbedeutsame Einzelhandelsgroßprojekte in Lauffen
am Neckar am Standort „Im Brühl“
- Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach
§ 12 Abs. 2 Landesplanungsgesetz (LplG)
- Beteiligung der Öffentlichkeit nach
§ 12 Abs. 3 Landesplanungsgesetz (LplG)
Gewerbeflächenentwicklungskonzept für die Region Heilbronn-Franken Sachstandbericht
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