Der Regionalverband Heilbronn-Franken legt gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 12 Abs. 2 und 3 Landesplanungsgesetz (LplG) den Entwurf der Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 zur Beteiligung vor.
Der Entwurf wurde am 19.07.2024 von der Verbandsversammlung des Regionalverbands Heilbronn-Franken zur Beteiligung der Träger öffentliche Belange und der Öffentlichkeit auf Grundlage des Planentwurfs gemäß § 12 Abs. 2 und 3 LplG beschlossen.
Sie haben damit die Möglichkeit, eine Stellungnahme zum Entwurf der Teilfortschreibung Windenergie abzugeben.
Über die Internetadresse
https://www.online-beteiligung.de/RVHNF-TFS-wind/ (Online-Beteiligungsportal)
gelangen Sie mit einem Internetbrowser direkt zur Online-Beteiligungsplattform.
Hier können der Planentwurf mit allen Anlagen registrierungsfrei eingesehen werden und heruntergeladen werden. Die Beteiligungsunterlagen der Teilfortschreibung Windenergie II des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 bestehen aus folgenden Dokumenten:
Die Synopse zur Unterrichtung über die Teilfortschreibung Windenergie II des Regionsplans Heilbronn-Franken 2020 nach § 9 Abs. 1 ROG ist auf der Homepage des RVHNF unter https://www.rvhnf.de/rp2020-aenderungen#ac-0 hinterlegt. Da diese nicht Teil der Beteiligungsunterlagen ist, ist sie auf der Online-Beteiligungsplattform nicht verfügbar.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit, Ihre Stellungnahme schriftlich (Regionalverband Heilbronn-Franken, Am Wollhaus 17, 74072 Heilbronn), zur Niederschrift, oder per E-Mail an beteiligung@rvhnf.de abzugeben.
nach § 12 Abs. 3 Landesplanungsgesetz (LplG)
Ihre Stellungnahmen können Sie vom 23. September 2024 bis spätestens 23. Oktober 2024 abgeben. Um Ihre Stellungnahme abzugeben, registrieren Sie sich bitte mit Ihren persönlichen Daten.
nach § 12 Abs. 2 Landesplanungsgesetz (LplG):
Vom Regionalverband informierte Träger öffentlicher Belange können vom 23. September 2024 an ihre Stellungnahme abgeben. Um Ihre Stellungnahme abzugeben, loggen Sie sich dazu bitte mit den übersandten Zugangsdaten ein. Mit Verweis auf § 13a LplG in Verbindung mit den Neuregelungen des § 9 Abs. 2 ROG ist die Abgabe bis 23. November 2024 erwünscht, sie muss jedoch spätestens bis zum 23. Dezember 2024 erfolgen. Aufgrund der vorgegebenen Frist zur Feststellung der Satzung zur Teilfortschreibung Windenergie II nach § 13 a LplG können keine Fristverlängerungen über den 23. Dezember 2024 hinaus gewährt werden.
Hinweise zur Datenverarbeitung:
Personenbezogene Daten werden in diesem Verfahren „Teilfortschreibung Windenergie II des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020“ zur Erfüllung einer der in der Zuständigkeit des Regionalverbands Heilbronn-Franken liegenden öffentlichen Aufgabe unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSG-VO) sowie des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) entsprechend der Datenschutzerklärung des Regionalverbandes Heilbronn-Franken verarbeitet. Die Datenverarbeitung kann auch zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erfolgen. Die Rechtsgrundlagen hierfür sind § 4 LDSG i.V.m. Art. 6 Abs. 1 lit e) DSG-VO sowie Art. 6 Abs. 1 lit c) DSG-VO). Die Datenschutzerklärung enthält nähere Informationen zum Auskunftsrecht, zum Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung, zum Recht auf Widerspruch und Beschwerde. Sie liegt auch bei den zur Einsicht bereitgehaltenen Unterlagen aus.