Solide die Planung, flexibel und aktuell die Handhabung

Ein langfristig orientierter Regionalplan lässt aktuelle Gegebenheiten einfließen und entwickelt das Konzept quasi in einem rollierenden System weiter. Veränderte Rahmen­bedingungen in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft werden in verschiedenen Änderungs- und Fortschreibungs­formaten berücksichtigt:

Teilfortschreibungen …

werden durch­geführt, wenn die gesam­te Region von einem neuen oder zu aktualisie­ren­den Thema betrof­fen ist. Bei­spiele sind die Teil­fort­schrei­bung zur Wind­kraft oder der Roh­stoff­siche­rung.

Regionalplanänderungen …

betreffen meist bestim­mte Vor­haben in einem begrenz­ten Raum, die wäh­rend der Lauf­zeit des Regio­nal­plans neu hin­zu­kom­men.

So kann es sein, dass der Regio­nal­ver­band ein solches Projekt positiv bewertet, es aber durch die Fest­legung im aktuell gül­tigen Regio­nal­plan nicht möglich wäre. Dies betrifft bei­spiels­weise Betriebs­erwei­terungen, neue Stand­orte für Einzel­handel etc. oder andere groß­flächige Projekte, die dann eine Änderung des Regio­nal­plans erfordern.

Die Kom­petenz Teilfort­schrei­bungen und Regional­plan­ände­rungen ein­zu­leiten bzw. durch­zu­führen liegt beim Regional­verband.

Zielabweichungsverfahren …

betreffen kleinere Projekte – beispiels­weise wenn diese an dem gewähl­ten Stand­ort mit den ur­sprüng­lichen Fest­legun­gen nicht ver­ein­bar sind, ande­rer­seits aber den Grund­zügen der Planung nicht wider­spre­chen. Die Ver­fah­ren werden vom Regie­rungs­prä­sidium unter Betei­ligung des Regio­nal­ver­bandes durch­geführt.

Beschlüsse (Ausnahmetatbestand)

Neben den förmlichen Verfahren bedarf es bei abstrakten raum­ordnerischen Ziel­festlegungen im einen oder anderen Fall der Konkretisierung von Festlegungen z.B. von Ausnahme­tatbeständen.

In den entsprechenden Beschlüssen bringt die Verbands­versammlung jeweils zum Ausdruck, wie sie die zuvor als Satzung verab­schiedeten Festlegungen versteht und gibt damit eine Inter­pretations­hilfe.

Raumordnerische Verträge

(aktuell sind im Download­bereich keine Raum­ordnerischen Verträge hinterlegt)

Raumordnerische Verträge dienen der Verwirklichung des Regionalplans; sie werden angewendet, um unterschiedliche Interessen von Kommunen und Regional­verband auszugleichen und stützen sich auf § 14 Abs. 2 Nr. 1 Raumordnungs­gesetz und § 15 Landes­planungs­gesetz Baden-Württemberg. Der Regional­verband Heilbronn-Franken wendet Raum­ordnerische Verträge u.a. an, um Flächen­inanspruch­nahmen, die mit Zielen der Raumordnung zunächst nicht vereinbar sind, in gegenseitigem Einvernehmen so zu lenken, dass sie von beiden Seiten mitgetragen werden können. Dies kann zum Beispiel bedeuten, dass im Flächen­nutzungsplan einer Gemeinde Flächen heraus­genommen werden müssen, um eine gemeindliche Wunschfläche zu ermöglichen oder dass zeitliche Horizonte festgelegt werden, in denen eine Entwicklung nur schrittweise stattfinden darf. Der Raum­ordnerische Vertrag wird als öffentlich-rechtliche Vereinbarung von allen Beteiligten unterzeichnet.

Damit Änderungen umfassend, regelmäßig und langfristig auf neue Gegebenheiten regieren können, benötigt deren Ausarbeitung Zeit. Sie können anhand der farbigen Symbolik erkennen, ob ein Vorgang abgeschlossen ist, noch läuft oder eingestellt wurde:

Verfahren abgeschlossen

Verfahren läuft

Verfahren eingestellt

Teilfortschreibung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 – Windenergie

Aufstellungsbeschluss: 21.10.2022 (durch Planungsausschuss des RV)

Teilfortschreibung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 – Solarenergie

Aufstellungsbeschluss: 21.10.2022 (durch Planungsausschuss des RV)

Teilfortschreibung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 – Einzelhandel

Aufstellungsbeschluss: 07.12.2018 (durch Verbandsversammlung des RV)

Die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH (GMA) hat eine Bestandsanalyse erstellt, die bei der Verbandsversammlung am 23. Oktober 2020 vorgestellt wurde

Die Unterrichtung nach § 9 Abs. 1 ROG wurde im Zeitraum 07.11.2022 bis 05.12.2022 durchgeführt.
Beteiligungsbeschluss: 20.10.2023
Die Beteiligung nach § 9 Abs. 2 ROG wurde vom 13.11.2023-29.2.2024 (Träger öffentl. Belange) bzw. 18.12.2023-26.01.2024 (Öffentlichkeit) durchgeführt

Teilfortschreibung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 - Windenergie

Der Regionalverband Heilbronn-Franken hat durch Satzungsbeschluss der Verbandsversammlung am 25. Juli 2014 die Teilfortschreibung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 - Windenergie aufgestellt.

Die Teilfortschreibung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 - Windenergie wurde vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur am 30.09.2015 genehmigt. Die Genehmigung wurde im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am 09.10.2015 öffentlich bekannt gemacht.

Teilfortschreibung Fotovoltaik des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020

Der Regionalverband Heilbronn-Franken hat durch Satzungsbeschluss der Verbandsversammlung am 23. Oktober 2009 die Teilfortschreibung Fotovoltaik des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 aufgestellt.

Die Teilfortschreibung wurde vom Wirtschaftministerium am 23. März 2010 genehmigt. Die Genehmigung wurde im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am 1. April 2010 öffentlich bekannt gemacht.

20. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 nach § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) – Scoping zur Ermittlung des Untersuchungsrahmens der Umweltprüfung

  • Aufstellungsbeschluss: 18.03.2022
  • Unterrichtung: 03.06.2022-15.07.2022
  • Beteiligungsbeschluss: 24.03.2023
  • Beteiligung TÖB: 29.03.2023-17.07.2023
  • Öffentlichkeitsbeteiligung: 02.05.2023-09.06.2023
  • Satzungsbeschluss: 20.10.2023
  • Genehmigung MW/MLW
  • Rechtskräftig

19. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 – Rücknahme des Regionalen Grünzuges östlich Bretzfeld-Siebeneich

  • Aufstellungsbeschluss: 10.12.2021
  • Unterrichtung: 17.02.2022-18.03.2022
  • Beteiligung TÖB: 05.12.2022-17.03.2023
  • Öffentlichkeitsbeteiligung: 15.01.2024-23.02.2024
  • Satzungsbeschluss
  • Genehmigung MW/MLW
  • Rechtskräftig

18. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 – Weiterentwicklung der Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen

  • Aufstellungsbeschluss: 03.07.2020
  • Satzungsbeschluss: 03.07.2020
  • Genehmigung MW/MLW: 16.02.2021
  • Rechtskräftig: 26.02.2021

17. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 – Ergänzung der Agglomerationsregel nach Plansatz 2.4.3.2.5

  • Aufstellungsbeschluss: 09.03.2018
  • Satzungsbeschluss: 19.10.2018
  • Genehmigung MW/MLW: 19.02.2019
  • Rechtskräftig: 08.03.2019

16. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 – Rücknahme eines Vorbehaltsgebiet für nicht-zentrenrelevante regionalbedeutsame Einzelhandelsgroßprojekte und Ausweisung eines Vorranggebietes für zentrenrelevante regionalbedeutsame Einzelhandelsgroßprojekte in Lauffen am Neckar am Standort „Im Brühl“

  • Aufstellungsbeschluss: 07.07.2017
  • Satzungssbeschluss: 18.05.2018
  • Genehmigung: 29.10.2018
  • Rechtskräftig: 09.11.2018

15. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 – Ausweisung eines Vorranggebietes für zentrenrelevante regionalbedeutsame Einzelhandelsgroßprojekte in Wertheim-Bestenheid

  • Aufstellungsbeschluss: 03.03.2017
  • Satzungssbeschluss: 08.12.2017
  • Genehmigung: 06.03.2018
  • Rechtskräftig: 23.03.2018

14. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 – Vorranggebiete für zentrenrelevante regionalbedeutsame Einzelhandelsgroßprojekte im Unterzentrum Blaufelden

  • Aufstellungsbeschluss: 17.07.2015
  • Satzungssbeschluss: 18.03.2016
  • Genehmigung: 01.08.2016
  • Rechtskräftig: 12.08.2016

13. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 – Ausweisung eines Vorranggebietes für regionalbedeutsame Windkraftanlagen im Harthäuser Wald

  • Aufstellungsbeschluss: 17.07.2015
  • Genehmigung: 19.10.2015
  • Rechtskräftig: 23.10.2015

12. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 – Erweiterung des Schwerpunktes für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen in Möckmühl-Züttlingen

  • Aufstellungsbeschluss: 12.10.2012
  • Einstellung des Verfahrens: 16.10.2018

11. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 - Neuenstein, Erweiterung des Schwerpunkts für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen

  • Aufstellungsbeschluss: 21.06.2013
  • Genehmigung: 22.07.2014
  • Rechtskräftig: 08.08.2014

10. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 – Mulfingen-Hollenbach, Logistikzentrum ebm-papst

  • Aufstellungsbeschluss: 12.04.2013
  • Genehmigung: 25.09.2014
  • Rechtskräftig: 10.10.2014

9. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 – Änderung der Abbaurichtung Steinbruch Werbach, Gewann Höhberg

  • Aufstellungsbeschluss: 01.04.2011

8, Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 – Einzelhandel Möckmühl

  • Aufstellungsbeschluss: 19.11.2010
  • Einstellung des Verfahrens: 22.05.2015

7. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 - Erweiterung der Sonderfläche des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) am Standort Lampoldshausen

  1. Aufstellungsbeschluss: 08.12.2011
  2. Genehmigung: 27.08.2012
  3. Rechtskräftig: 07.09.2012

6. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 – Errichtung eines mittelalterlichen Themenparks in Wertheim

  • Aufstellungsbeschluss: 24.09.2010
  • Einstellung des Verfahrens: 07.10.2011

5. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020

  1. Aufstellungsbeschluss: 04.02.2011
  2. Genehmigung: 15.06.2011
  3. Rechtskräftig: 01.07.2011

4. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020

Der Regionalverband Heilbronn-Franken hat durch Satzungsbeschluss der Verbandsversammlung am 10. März 2010 die 4. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 - Änderung der Abbaurichtung Steinbruch Bretzfeld-Bitzfeld/Weißlensburg - aufgestellt.

Die 4. Änderung des Regionalplans wurde vom Wirtschaftsministerium am 2. Februar 2011 genehmigt. Die Genehmigung wurde im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am 11. Februar 2011 öffentlich bekannt gemacht.

3. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020

Der Regionalverband Heilbronn-Franken hat durch Satzungsbeschluss der Verbandsversammlung am 10. März 2010 die 3. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 - Ergänzungsstandorte für nicht zentrenrelevante regionalbedeutsame Einzelhandelsgroßprojekte im Mittelzentrum Crailsheim aufgestellt.

Die 3. Änderung des Regionalplans wurde vom Wirtschaftsministerium am 5. Oktober 2010 genehmigt. Die Genehmigung wurde im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am 22. Oktober 2010 öffentlich bekannt gemacht.

2. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020

Der Regionalverband Heilbronn-Franken hat durch Satzungsbeschluss der Verbandsversammlung am 24. Juli 2009 die 2. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 - Interkommunales Gewerbegebiet Schwäbisch Hall/Michelfeld/Rosengarten aufgestellt.

Die 2. Änderung des Regionalplans wurde vom Wirtschaftsministerium am 7. Juni 2010 genehmigt. Die Genehmigung wurde im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am 18. Juni 2010 öffentlich bekannt gemacht.

1. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020

Der Regionalverband Heilbronn-Franken hat durch Satzungsbeschluss der Verbandsversammlung am 24. Juli 2009 die 1. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 - Erweiterung des F&E-Standorts in Abstatt/Untergruppenbach aufgestellt.

Die 1. Änderung des Regionalplans wurde vom Wirtschaftsministerium am 15. März 2010 genehmigt. Die Genehmigung wurde im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am 26. März 2010 öffentlich bekannt gemacht.

Zielabweichungsverfahren zum Bebauungsplan „Unterer Zellenrain, 1. Änderung“ der Gemeinde Werbach

  • Zustimmung durch die Verbandsversammlung: 19.05.2023
  • Zulassung durch das Regierungspräsidium Stuttgart: 28.06.2023

Zielabweichungsverfahren zum Bebauungsplan „Türgärten, 1. Änderung“ der Stadt Neudenau

  • Zustimmung durch die Verbandsversammlung: 24.03.2023
  • Zulassung durch das Regierungspräsidium Stuttgart: 30.05.2023

Zielabweichungsverfahren zum Bebauungsplan „Sonnenrain, Teilbereich 3“ der Stadt Schwäbisch Hall

  • Zustimmung durch die Verbandsversammlung: 24.03.2023
  • Zulassung durch das Regierungspräsidium Stuttgart: 17.04.2023

Zielabweichungsverfahren auf Antrag der Stadt Lauda-Königshofen, Bebauungsplan „Sondergebiet – Freiflächen­photovoltaikanlage Deubach-Hofstetten“ und 6. Änderung des Flächennutzungsplans 2010plus

  • Zustimmung durch die Verbandsversammlung: 22.07.2022
  • Zulassung durch das Regierungspräsidium Stuttgart: 20.10.2022

Zielabweichungsverfahren für die Aufstellung des Bebauungsplans "Eierbach, 1. Erweiterung" der Gemeinde Bühlertann

  • Zustimmung durch den Planungsausschuss: 29.10.2021
  • Zulassung durch das Regierungspräsidium Stuttgart: 08.08.2022

Zielabweichungsverfahren auf Antrag der Stadt Heilbronn, Bebauungsplan „Südwestlich Saarlandkreisel“ und die Anpassung des Flächennutzungsplans 2003

  • Zustimmung durch Eilentscheidung des Verbandsvorsitzenden am: 15.05.2020
  • Zulassung durch das Regierungspräsidium Stuttgart: 13.08.2020

Zielabweichungsverfahren für die Aufstellung des Bebauungsplans „Gelände Denger, 1. Änderung“ und 4. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bretzfeld

  • Zustimmung durch Eilentscheidung des Verbandsvorsitzenden am: 15.05.2020
  • Zulassung durch das Regierungspräsidium Stuttgart: 18.05.2020

Zielabweichungsverfahren für die Aufstellung des Bebauungsplans „Allmand-Osterweiterung“ und des GVV Mittleres Kochertal, 1. Änderung der 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Stadt Forchtenberg

  • Zustimmung durch Eilentscheidung des Verbandsvorsitzenden am: 15.05.2020
  • Zulassung durch das Regierungspräsidium Stuttgart: 15.05.2020

Zielabweichungsverfahren für die Aufstellung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Kocherwiesen II, 4. Änderung" zur Errichtung eines großflächigen Lebensmittelmarktes auf den Flurstücken 1221/9, 1221/10 sowie einem Teilbereich des Flurstücks 1221/11 der Gemeinde Sulzbach-Laufen

  • Zustimmung durch die Verbandsversammlung: 09.05.2018
  • Zulassung durch das Regierungspräsidium Stuttgart: 29.06.2018

Zielabweichungsverfahren für die Aufstellung des Bebauungsplans "Westliches Tauberufer − 1. Änderung" zur Ansiedlung eines großflächigen Lebensmittelmarktes in Weikersheim

  • Zustimmung durch die Verbandsversammlung: 02.09.2016
  • Zulassung durch das Regierungspräsidium Stuttgart: 07.03.2017

Zielabweichungsverfahren für die Errichtung und den Bau von vier Windenergieanlagen in Kirchberg/Jagst

  • Zustimmung durch die Verbandsversammlung: 12.12.2014
  • Zulassung durch das Regierungspräsidium Stuttgart: 19.02.2015

Zielabweichungsverfahren für die Aufstellung des Bebauungsplans "Oststadt / Heilbronner Straße 2. Änderung", Plan Nr. 1.029/2 in Eppingen und 4. Änderung des Flächennutzungsplans 2017

  • Zustimmung durch die Verbandsversammlung: 21.06.2013
  • Zulassung durch das Regierungspräsidium Stuttgart: 01.08.2013

Zielabweichungsverfahren für das Erweiterungsvorhaben der Gärtnerei Rothenbücher in Neuenstein

  • Zustimmung durch die Verbandsversammlung: 22.06.2012
  • Zulassung durch das Regierungspräsidium Stuttgart: 06.08.2012

Zielabweichungsverfahren für die Erweiterung des Freizeit- und Erlebnisparks Tripsdrill in Cleebronn

  • Zustimmung durch die Verbandsversammlung: 07.12.2007
  • Zulassung durch das Regierungspräsidium Stuttgart: 25.04.2008

Ausnahmetatbestand Freiflächenphotovoltaik in Regionalen Grünzügen nach Plansatz 3.1.1

Mit der Teilfortschreibung Fotovoltaik aus dem Jahr 2010 wurde neben den Vorbehaltsgebieten für Photovoltaik nach Plansatz 4.2.3.4 ein Ausnahme­tatbestand für die Errichtung von Freiflächen­photovoltaik­anlagen in Regionalen Grünzügen nach Plansatz 3.1.1 festgelegt. Die Ausnahme ist dabei an die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen geknüpft. So sollen z.B. hochwertige landwirtschaftliche Flächen von der Ausnahme ausgenommen sein, da sie für die Produktion von Nahrungsmitteln gesichert werden sollen. Allerdings werden hochwertige landwirt­schaftliche Böden nicht näher definiert. Zudem wird in der Begründung kein Maß für die Regional­bedeutsamkeit solcher Anlagen in Regionalen Grünzügen definiert. Im Zuge der voran­schreitenden Energiewende entstand hier Klarstellungsbedarf. In der Sitzung am 26.03.2021 hat die Verbands­versammlung, die nachstehend abrufbare Vorlage mehrheitlich beschlossen, die diese Punkte im Abschnitt A) klärt. Wir empfehlen bei einer Lage einer geplanten Freiflächen­photovoltaik­anlage im Regionalen Grünzug eine frühzeitige Kontakt­aufnahme mit der Verwaltung, um den Nachweis der Voraussetzungen, der im Zuge der Bauleit­planverfahren zu führen ist, zu besprechen.

Ausnahmetatbestand für Windenergieanlagen in Regionalen Grünzügen nach Plansatz 3.1.1 und in Vorranggebieten für Forstwirtschaft nach Plansatz 3.2.4

Im Zuge der Teilfortschreibung Windenergie wurde ein Ausnahmetatbestand für die Errichtung von Windenergie­anlagen in Regionalen Grünzügen und in Vorranggebieten für Forstwirtschaft eingeführt. Eine der Voraussetzungen für die Ausnahme ist eine ausreichende Windgeschwindigkeit. In der Begründung wird dafür eine Mindest­windhöffigkeit von 5,25 m/s in 100 m über Grund als Maß der Windleistung nach Windatlas 2012 benannt. Mit dem Windatlas 2019 wurde dieses Maß seitens des Landes Baden-Württemberg auf die mittlere gekappte Windleistungs­dichte umgestellt. Seither gilt eine Windleistungs­dichte von 215 w/m² in 160 m über Grund als ausreichend, um Windenergie­nutzung wirtschaftlich betreiben zu können. In dem nachstehend abrufbaren Schreiben des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft vom 27.05.2019 wird die Empfehlung ausgesprochen, diesen Mindestwert behördlichem Handeln zu Grunde zu legen. Daher wendet der Regionalverband Heilbronn-Franken im Zuge des o.g. Ausnahme­tatbestands diesen Wert an. Die Verbands­versammlung wurde am 03.07.2020 über dieses Vorgehen informiert und hat es zur Kenntnis genommen. Eine förmliche Änderung der Teilfortschreibung Windenergie war nicht notwendig, da die Festlegung des konkreten Maßes der Wind­geschwindigkeit nur in der Begründung erfolgte, welche wiederrum an der Rechts­verbindlichkeit nicht teilnimmt.

Überschreitung der gebietsscharfen Abgrenzung der Schwerpunkte für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungseinrichtungen nach Plansatz 2.4.3.1

Mit Beschluss der Verbandsversammlung vom 14.12.2014 wurde der in der Begründung zum Plansatz 2.4.3.1 angelegte Ausnahmetatbestand durch den sogenannten Leitfaden zur Überschreitung der gebietsscharfen Abgrenzung von IGD-Schwerpunkten klar gefasst. In ihm werden die Voraussetzungen aufgeführt, unter den von der gebietsscharfen Festlegung in der Raumnutzungskarte abgewichen werden kann. Der Leitfaden gilt auch nach der 18. Änderung des Regionalplans fort. Er ist auch bei IGD-Schwerpunkten, deren Abgrenzung durch die 18. Änderung modifiziert wurde, anwendbar. Wir empfehlen im Falle einer geplanten Überschreitung eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Verwaltung, um den Nachweis der Voraussetzungen, der im Zuge der Bauleitplanverfahren zu führen ist, zu besprechen.