20. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 - „Ausweisung von weiteren Vorbehaltsgebieten für regionalbedeutsame Photovoltaikanlagen und Anpassung der Ausnahmeregelung für Freiflächenphotovoltaikanlagen in Regionalen Grünzügen nach Plansatz 3.1.1“

Der Regionalverband Heilbronn-Franken legt gemäß §12 Abs. 2 LplG den Entwurf der 20. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 zur Beteiligung vor. Sie haben damit die Möglichkeit, eine Stellungnahme zum Entwurf der 20. Änderung abzugeben.

Der Entwurf wurde  am 24. März 2023 von der Verbandsversammlung als Anhörungsentwurf zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit auf Grundlage des Planentwurfs gemäß § 12 Abs. 2 Landesplanungsgesetz (LplG) beschlossen.

Über die Internet-Adresse

https://www.online-beteiligung.de/heilbronn-franken4 (Online-Beteiligungsportal)

gelangen Sie ab dem 29.03.2023 und bis zum 17.07.2023 mit einem Internet-Browser direkt zur Online-Plattform und dem Entwurf der 20. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020. Hier können der Text, die Karte und der Umweltbericht registrierungsfrei eingesehen werden.

Die Synopse zu den eingegangenen Stellungen aus der Unterrichtung nach § 9 (1) ROG (Anlage 1) ist auf der Homepage des RVHNF unter Änderungen Regionalplan hinterlegt. Da diese nicht Teil der Beteiligungsunterlagen ist und zu dieser keine Stellung genommen werden kann, ist sie nicht auf der Beteiligungsplattform aufgeführt.

Es besteht weiterhin die Möglichkeit, Ihre Stellungnahmen schriftlich, per E-Mail an info@rvhnf.de, per Post an unsere Anschrift am Wollhaus 17, 74072 Heilbronn oder zur Niederschrift abzugeben.

 

Hinweis zur Datenverarbeitung:

Personenbezogene Daten werden von uns nur dann verarbeitet, wenn uns dies gesetzlich gestattet ist oder Sie uns Ihre Einwilligung erteilt haben. Gemäß Artikel 6 Abs. 1 Nr. e) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist die Verarbeitung rechtmäßig, wenn sie für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde. Dies greift hier, da die Aufstellung des Regionalplans sowohl im öffentlichen Interesse liegt und der Regionalverband das Verfahren auch als Pflichtaufgabe gemäß dem Raumordnungsgesetz (ROG) und dem Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg (LplG) durchführt.

Die in diesem Verfahren angegebenen und uns zugeleiteten personenbezogenen Daten werden entsprechend der hier abrufbaren Datenschutzerklärung des Regionalverbands Heilbronn-Franken verarbeitet. Dort sind nähere Informationen zum Auskunftsrecht, zum Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung sowie zum Recht auf Widerspruch und Beschwerde dargelegt.