Bereits vor Start der Regionalen Planungsoffensive war der Ausbau von Photovoltaik ein Thema, das der Regionalverband Heilbronn-Franken aktiv angegangen ist. Es handelt sich um einen wesentlichen Baustein für das Gelingen der Energiewende. Neben der Nutzung bereits versiegelter Flächen (wie Dachflächen oder Parkplätzen) kommen dabei insbesondere Freiflächenphotovoltaik-Anlagen (FFPV-Anlagen) eine große Bedeutung zu.
Der Regionalverband Heilbronn-Franken (RVHNF) unterstützt die Energiewende seit Jahren. So haben wir schon 2010 unsere Teilfortschreibung Photovoltaik zum Regionalplan Heilbronn-Franken aufgestellt, mit welcher wir für die Region Leitplanken für den Ausbau der FFPV setzen.
Wir haben uns in den letzten Monaten intensiv mit der Frage beschäftigt, ob unser Vorgehen noch den aktuellen Lebensrealitäten, wie etwa der Situation landwirtschaftlicher Betriebe, gerecht wird. Als Ergebnis dieser Überlegungen steht ein Konzept zur Beurteilung von FFPV-Anlagen, das ausgewogen die Interessen der Landwirtschaft, den Ausbau der Photovoltaik und den Schutz des Freiraums (also von Natur und Landschaft) in Einklang bringt. Dieses Konzept wurde von der Verbandsversammlung des RVHNF am 26.03.2021 einstimmig beschlossen. VORLAGE (VV) 10/35a
Wie sich zeigt, nimmt das Thema Photovoltaik auch bei den Kommunen der Region Heilbronn-Franken einen hohen Stellenwert ein. Die weit überwiegende Anzahl der Kommunen beschäftigt sich mit Photovoltaik auf Dachflächen und setzt diese schon um. Auch kommunale Steuerungskonzepte für Freiflächenphotovoltaikanlagen nehmen immer weiter zu. Als Hilfestellung für die Kommunen hat die Verbandsversammlung am 16.07.2021 zudem einen Musterkriterienkatalog für die Standortsuche und -bewertung von FFPV-Anlagen sowie Musterfestsetzungen für entsprechende Bebauungspläne beschlossen. Die Verbandsversammlung hat zudem am 24.03.2023 beschlossen, dass der Kriterienkatalog im Rahmen der 20. Änderung angepasst wird.
Nicht zuletzt verweisen wir an dieser Stelle auf das Verfahren zur 20. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020. Das Verfahren wurde vor den Teilfortschreibungen gestartet und hat neben der Ausweisung neuer Vorbehaltsgebiete für Photovoltaikanlagen auch die weitergehende Öffnung der Regionalen Grünzüge für Freiflächenphotovoltaikanlagen zum Ziel.
Nachdem der Entwurf der 20. Änderung am 24.03.2023 von der Verbandsversammlung beschlossen wurde, wurde bereits das Beteiligungsverfahren nach § 12 LplG gestartet. Neben den fünf in der 20. Änderung zur Umsetzung anstehenden Projekten wartet bereits eine Vielzahl konkreter Projektierungen, für die in Teilen bereits Bebauungsplanverfahren in Gang gesetzt wurden, auf die Rechtskraft der 20. Änderung. Hierbei kommt insbesondere der Anhebung der Flächengrenze auf 10 ha sowie der neu geschaffenen Ausnahme für Direktversorgung von stromintensiven Nutzungen eine hohe Bedeutung zu. Gerade letztere wird mittlerweile von zahlreichen Firmen und kommunalen Betrieben nachgefragt.