Abfrage aktueller Solarenergie-Projekte in der Region Heilbronn-Franken

Auf dieser Seite finden Sie nähere Informationen zur noch bis zum 31.07.2023 laufenden Abfrage aktueller Solarenergie Projekte in der Region Heilbronn-Franken.

Das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg macht deutlich, dass der Ausbau der Photovoltaik ein wesentlicher Baustein für das Gelingen der Energiewende ist. Die Regionalverbände im Land haben die Aufgabe, das vom Land gesetzte Mindestziel von 0,2% der jeweiligen Regionsfläche für Freiflächen­photovoltaik bis zum Stichtag 30.09.2025 festzulegen. Gemessen an der Größe der Gesamtregion bedeuten 0,2 % etwa 953 ha Fläche für Freiflächensolaranlagen.

Der Regionalverband Heilbronn-Franken unterstützt die Energiewende seit Jahren und schafft die räumlichen Voraussetzungen dafür. So haben wir auf Basis der Meldungen unserer Kommunen die 20. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken, die fünf Standorte mit 180 ha Umfang innerhalb von Regionalen Grünzügen umfasst, auf den Weg gebracht. Die Flächen sollen als Vorbehaltsgebiete für regionalbedeutsame Photovoltaikanlagen im Regionalplan festgelegt und zeitnah realisiert werden. Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum 0,2 %-Ziel.

Wir planen, zusätzliche Flächen als Vorbehaltsgebiete für Solarenergie-Projekte im Rahmen einer Teilfortschreibung Solarenergie im Regionalplan festzulegen. Darunter verstehen wir Freiflächenphotovoltaik-, Agri-Photovoltaik- und Solarthermie-Projekte. Die Verbands­versammlung hat dazu bereits im Oktober 2022 einen Aufstellungs­beschluss gefasst und die Verwaltung am 24. März 2023 beauftragt, eine erneute Abfrage zu aktuellen FFPV-Planungen in den Kommunen und bei privaten Investoren durchzuführen. Kommunen erhalten den Zugang zur Abfrage per Mail.

Sofern Sie als Projektierer oder Privatperson nicht privilegierte Solarenergie-Planungen verfolgen, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Kommune. Diese Planungen können dann – sofern diese das Projekt durch eine entsprechende Bauleitplanung umsetzen wollen – von den Städten und Gemeinden an uns gemeldet werden.

Eine Besonderheit stellt die seit dem 01.01.2023 im Baugesetzbuch eingeführte Privilegierung von Freiflächen­photovoltaikanlagen im 200 m-Korridor von Bundesautobahnen und zweigleisigen Schienenstrecken (§ 35 Abs.1 Nr. 8 BauGB) dar. Für FFPV-Vorhaben in diesen Bereichen ist kein Bebauungsplan mehr erforderlich, sondern lediglich ein Baugenehmigungsverfahren. Geplante FFPV-Anlagen, die diesen Kriterien entsprechen, können auch von Privatpersonen, wie Eigentümern oder Projektieren gemeldet werden. Wir weisen allerdings ausdrücklich daraufhin, dass die Privilegierung nicht von der Einhaltung der Ziele der Raumordnung entbindet. Durch die Teilfortschreibung Solarenergie besteht durch die Änderung der Ziele der Raumordnung die Möglichkeit – bei Zustimmung der Verbandsversammlung – auch Anlagen umzusetzen, die ansonsten den Zielen der Raumordnung widersprechen würden. Gerne können Sie uns aber auch Projekte melden, für die kein Widerspruch zu Zielen der Raumordnung besteht. Wir werden auch solche Flächen auf eine mögliche Übernahme in die Raumnutzungskarte prüfen.

Als Projektierer oder Privatperson benötigen Sie für das Absenden der Abfrage folgende Unterlagen:

  • Angaben zu Größe und Flurstücknummern sowie einen Lageplan
  • Bestätigung des Flächeneigentümers zur Umsetzung des Solarenergieprojekts mit Unterschrift des Eigentümers (PDF-Download)
  • Grundbuchauszug der entsprechenden Fläche
  • Falls bereits vorhanden, Bestätigung des Netzbetreibers zur Netzeinspeisung
  • Falls bereits vorhanden, Genehmigungsunterlagen
  • Falls vorhanden, Unterlagen zu bereits umgesetzten Freiflächensolaranlagen

Einen Link zur Onlineabfrage bekommen Sie auf Anfrage von Frau Schmitt (Kontakt: schmitt@rvhnf.de).

Eine umfassende Kenntnis aller aktuellen FFPV-Planungen ist für den Regionalverband wichtig, um letztlich den Nachweis des 0,2 %-Ziels sicher führen zu können. Jede Anlage zählt. Der Verband wird die eingegangenen Flächen prüfen und geeignete Standorte in ausreichendem Umfang auswählen, um sie als Vorbehaltsgebiete für Solarenergie in den Regionalplan aufzunehmen. Die Auswahl der Flächen wird durch die Verbands­versammlung bestimmt.

Die Online-Abfrage läuft bis zum 31. Juli 2023.

 

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Die in diesem Verfahren angegebenen und uns zugeleiteten personenbezogenen Daten werden entsprechend der hier abrufbaren Datenschutzerklärung des Regionalverbands Heilbronn-Franken verarbeitet. Dort sind nähere Informationen zum Auskunftsrecht, zum Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung sowie zum Recht auf Widerspruch und Beschwerde dargelegt.