Solide die Planung, flexibel und aktuell die Handhabung

Kaum etwas ist so konstant wie die Verän­derung – deshalb muss sie in unseren lang­fristig orien­tierten Regio­nal­plan ein­fließen, die aktuel­len Gegeben­heiten berück­sichtigen und das Konzept quasi in einem rol­lieren­den System weiter­ent­wickeln. Für diese Ände­rungen am Regio­nal­plan gibt es drei Ver­fahren:

Teilfortschreibungen …

werden durch­geführt, wenn die gesam­te Region von einem neuen oder zu aktualisie­ren­den Thema betrof­fen ist. Bei­spiele sind die Teil­fort­schrei­bung zur Wind­kraft oder der Roh­stoff­siche­rung.

Regionalplanänderungen …

betreffen meist bestim­mte Vor­haben in einem begrenz­ten Raum, die wäh­rend der Lauf­zeit des Regio­nal­plans neu hin­zu­kom­men.

So kann es sein, dass der Regio­nal­ver­band ein solches Projekt positiv bewertet, es aber durch die Fest­legung im aktuell gül­tigen Regio­nal­plan nicht möglich wäre. Dies betrifft bei­spiels­weise Betriebs­erwei­terungen, neue Stand­orte für Einzel­handel etc. oder andere groß­flächige Projekte, die dann eine Änderung des Regio­nal­plans erfordern.

Die Kom­petenz Teilfort­schrei­bungen und Regional­plan­ände­rungen ein­zu­leiten bzw. durch­zu­führen liegt beim Regional­verband.

Zielabweichungsverfahren …

betreffen kleinere Projekte – beispiels­weise wenn diese an dem gewähl­ten Stand­ort mit den ur­sprüng­lichen Fest­legun­gen nicht ver­ein­bar sind, ande­rer­seits aber den Grund­zügen der Planung nicht wider­spre­chen. Die Ver­fah­ren werden vom Regie­rungs­prä­sidium unter Betei­ligung des Regio­nal­ver­bandes durch­geführt.

Teilfortschreibung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 - Windenergie

Der Regionalverband Heilbronn-Franken hat durch Satzungsbeschluss der Verbandsversammlung am 25. Juli 2014 die Teilfortschreibung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 - Windenergie aufgestellt.

Die Teilfortschreibung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 - Windenergie wurde vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur am 30.09.2015 genehmigt. Die Genehmigung wurde im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am 09.10.2015 öffentlich bekannt gemacht.

Teilfortschreibung Fotovoltaik des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020

Der Regionalverband Heilbronn-Franken hat durch Satzungsbeschluss der Verbandsversammlung am 23. Oktober 2009 die Teilfortschreibung Fotovoltaik des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 aufgestellt.

Die Teilfortschreibung wurde vom Wirtschaftministerium am 23. März 2010 genehmigt. Die Genehmigung wurde im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am 1. April 2010 öffentlich bekannt gemacht.

Teilfortschreibung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 – Einzelhandel

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Heilbronn-Franken hat am 7. Dezember 2018 den Aufstellungsbeschluss zur „Teilfortschreibung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 – Einzelhandel“ gefasst. Die Regionalplanteilfortschreibung befindet sich in Aufstellung.

Die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH (GMA) hat eine Bestandsanalyse erstellt, die bei der Verbandsversammlung am 23. Oktober 2020 vorgestellt wurde. Über den nachstehenden Link können Sie den Bericht herunterladen:

Die Unterrichtung nach § 9 Abs. 1 ROG wurde im Zeitraum 07.11.2022 bis 05.12.2022 durchgeführt.
Die Beteiligung nach § 9 Abs. 2 ROG steht aus.

Teilfortschreibung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 – Windenergie

Der Planungsausschuss des Regionalverbands Heilbronn-Franken hat am 21. Oktober 2022 den Aufstellungsbeschluss zur „Teilfortschreibung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 – Windenergie“ gefasst. Die Regionalplanteilfortschreibung befindet sich in Aufstellung.

Teilfortschreibung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 – Solarenergie

Der Planungsausschuss des Regionalverbands Heilbronn-Franken hat am 21. Oktober 2022 den Aufstellungsbeschluss zur „Teilfortschreibung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 – Solarenergie“ gefasst. Die Regionalplanteilfortschreibung befindet sich in Aufstellung.

1. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020

Der Regionalverband Heilbronn-Franken hat durch Satzungsbeschluss der Verbandsversammlung am 24. Juli 2009 die 1. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 - Erweiterung des F&E-Standorts in Abstatt/Untergruppenbach aufgestellt.

Die 1. Änderung des Regionalplans wurde vom Wirtschaftsministerium am 15. März 2010 genehmigt. Die Genehmigung wurde im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am 26. März 2010 öffentlich bekannt gemacht.

2. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020

Der Regionalverband Heilbronn-Franken hat durch Satzungsbeschluss der Verbandsversammlung am 24. Juli 2009 die 2. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 - Interkommunales Gewerbegebiet Schwäbisch Hall/Michelfeld/Rosengarten aufgestellt.

Die 2. Änderung des Regionalplans wurde vom Wirtschaftsministerium am 7. Juni 2010 genehmigt. Die Genehmigung wurde im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am 18. Juni 2010 öffentlich bekannt gemacht.

3. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020

Der Regionalverband Heilbronn-Franken hat durch Satzungsbeschluss der Verbandsversammlung am 10. März 2010 die 3. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 - Ergänzungsstandorte für nicht zentrenrelevante regionalbedeutsame Einzelhandelsgroßprojekte im Mittelzentrum Crailsheim aufgestellt.

Die 3. Änderung des Regionalplans wurde vom Wirtschaftsministerium am 5. Oktober 2010 genehmigt. Die Genehmigung wurde im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am 22. Oktober 2010 öffentlich bekannt gemacht.

4. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020

Der Regionalverband Heilbronn-Franken hat durch Satzungsbeschluss der Verbandsversammlung am 10. März 2010 die 4. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 - Änderung der Abbaurichtung Steinbruch Bretzfeld-Bitzfeld/Weißlensburg - aufgestellt.

Die 4. Änderung des Regionalplans wurde vom Wirtschaftsministerium am 2. Februar 2011 genehmigt. Die Genehmigung wurde im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am 11. Februar 2011 öffentlich bekannt gemacht.

5. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020

Der Regionalverband Heilbronn-Franken hat durch Satzungsbeschluss des Planungsausschusses in seiner Sitzung am 04. Februar 2011 die 5. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 - Standorte für zentrenrelevante regionalbedeutsame Einzelhandelsgroßprojekte im MIttelzentrum Öhringen - aufgestellt.

Die 5. Änderung des Regionalplans wurde durch das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg am 15. Juni 2011 genehmigt. Die Genehmigung wurde im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am 1. Juli 2011 öffentlich bekannt gemacht.

6. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 – Errichtung eines mittelalterlichen Themenparks in Wertheim

Aufstellungsbeschluss: 24.09.2010
Einstellung des Verfahrens: 07.10.2011

7. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020

Der Regionalverband Heilbronn-Franken hat durch Satzungsbeschluss der Verbandsversammlung in seiner Sitzung am 8. Dezember 2011 die 7. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 - Erweiterung der Sonderfläche des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) am Standort Lampoldshausen - aufgestellt.

Die 7. Änderung des Regionalplans wurde durch das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg am 27. August 2012 genehmigt. Die Genehmigung wurde im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am 7. September 2012 öffentlich bekannt gemacht.

8. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 – Einzelhandel Möckmühl

Aufstellungsbeschluss: 19.11.2010
Einstellung des Verfahrens: 22.05.2015

10. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 – Mulfingen-Hollenbach, Logistikzentrum ebm-papst

Der Regionalverband Heilbronn-Franken hat durch Satzungsbeschluss der Verbandsversammlung in seiner Sitzung am 12. April 2013 die 10. Änderung des Regionalplans – Mulfingen-Hollenbach, Logistikzentrum ebm-papst - aufgestellt.

Die 10. Änderung des Regionalplans wurde durch das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg am 25. September 2014 genehmigt. Die Genehmigung wurde im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am 10. Oktober 2014 öffentlich bekannt gemacht.

11. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020

Der Regionalverband Heilbronn-Franken hat durch Satzungsbeschluss der Verbandsversammlung in seiner Sitzung am 21. Juni 2013 die 11. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 - Neuenstein, Erweiterung des Schwerpunkts für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen - aufgestellt.

Die 11. Änderung des Regionalplans wurde durch das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg am 22. Juli 2014 genehmigt. Die Genehmigung wurde im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am 8. August 2014 öffentlich bekannt gemacht.

12. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 – Erweiterung des Schwerpunktes für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen in Möckmühl-Züttlingen

Aufstellungsbeschluss: 12.10.2012
Einstellung des Verfahrens: 16.10.2018

13. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 – Ausweisung eines Vorranggebietes für regionalbedeutsame Windkraftanlagen im Harthäuser Wald

Der Regionalverband Heilbronn-Franken hat durch Satzungsbeschluss der Verbandsversammlung in seiner Sitzung am 17. Juli 2015 die 13.Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 – Ausweisung eines Vorranggebietes für regionalbedeutsame Windkraftanlagen im Harthäuser Wald - aufgestellt.

Die 13. Änderung des Regionalplans wurde durch das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg am 19. Oktober 2015 genehmigt. Die Genehmigung wurde im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am 23. Oktober 2015 öffentlich bekannt gemacht.

14. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 – Vorranggebiete für zentrenrelevante regionalbedeutsame Einzelhandelsgroßprojekte im Unterzentrum Blaufelden

Der Regionalverband Heilbronn-Franken hat durch Satzungsbeschluss des Planungsausschusses in seiner Sitzung am 18. März 2016 die 14. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 - Vorranggebiete für zentrenrelevante regionalbedeutsame Einzelhandelsgroßprojekte im Unterzentrum Blaufelden - aufgestellt.

Die 14. Änderung des Regionalplans wurde durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg am 01. August 2016 genehmigt. Die Genehmigung wurde im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am 12. August 2016 öffentlich bekannt gemacht.

15. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 – Ausweisung eines Vorranggebietes für zentrenrelevante regionalbedeutsame Einzelhandelsgroßprojekte in Wertheim-Bestenheid

Der Regionalverband Heilbronn-Franken hat durch Satzungsbeschluss der Verbandsversammlung in seiner Sitzung am 08.12.2017 die 15. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 – Ausweisung eines Vorranggebietes für Zentrenrelevante regionalbedeutsame Einzelhandelsgroßprojekte in Wertheim-Bestenheid - aufgestellt.

Die 15. Änderung des Regionalplans wurde durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg am 06.03.2018 genehmigt. Die Genehmigung wurde im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am 23.03.2018 öffentlich bekannt gemacht.

16. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020

– Rücknahme eines Vorbehaltsgebiet für nicht-zentrenrelevante regionalbedeutsame Einzelhandelsgroß-
projekte in Lauffen am Neckar am Standort „Im Brühl“ und
- Ausweisung eines Vorranggebietes für zentrenrelevante regionalbedeutsame Einzelhandelsgroßprojekte
in Lauffen am Neckar am Standort „Im Brühl“

Der Regionalverband Heilbronn-Franken hat durch Satzungsbeschluss des Planungsausschusses in seiner Sitzung am 18. Mai 2018 die 16. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 – Rücknahme eines Vorbehaltsgebiets für nicht-zentrenrelevante regionalbedeutsame Einzelhandelsgroßprojekte in Lauffen am Neckar am Standort „Im Brühl“ und - Ausweisung eines Vorranggebietes für zentrenrelevante regionalbedeutsame Einzelhandelsgroßprojekte in Lauffen am Neckar am Standort „Im Brühl“ - aufgestellt.

Die 16. Änderung des Regionalplans wurde durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg am 29. Oktober 2018 genehmigt. Die Genehmigung wurde im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am 9. November 2018 öffentlich bekannt gemacht.

17. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 – Ergänzung der Agglomerationsregel nach Plansatz 2.4.3.2.5

Der Regionalverband Heilbronn-Franken hat durch Satzungsbeschluss des Planungsausschusses in seiner Sitzung am 19. Oktober 2018 die 17. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 - Ergänzung der Agglomerationsregel nach Plansatz 2.4.3.2.5 - aufgestellt.

Die 17. Änderung des Regionalplans wurde durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg am 19. Februar 2019 genehmigt. Die Genehmigung wurde im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am 8. März 2019 öffentlich bekannt gemacht.

18. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020
– Weiterentwicklung der Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen

Der Regionalverband Heilbronn-Franken hat durch Satzungsbeschluss der Verbandsversammlung in seiner Sitzung am 03.07.2020 die 18. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 - Weiterentwicklung der Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen - aufgestellt.

Die 18. Änderung des Regionalplans wurde durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg am 16. Februar 2021 genehmigt. Die Genehmigung wurde im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am 26. Februar 2021 öffentlich bekannt gemacht.

9. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020
– Änderung der Abbaurichtung Steinbruch Werbach, Gewann Höhberg

Aufstellungsbeschluss: 01.04.2011

19. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020
– Rücknahme des Regionalen Grünzuges östlich Bretzfeld-Siebeneich

Aufstellungsbeschluss: 10.12.2021

20. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 nach § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG)
– Scoping zur Ermittlung des Untersuchungsrahmens der Umweltprüfung

Aufstellungsbeschluss: 18.03.2022

Zielabweichungsverfahren für die Erweiterung des Freizeit- und Erlebnisparks Tripsdrill in Cleebronn

Zustimmung durch die Verbandsversammlung: 07.12.2007
Zulassung durch das Regierungspräsidium Stuttgart: 25.04.2008

Zielabweichungsverfahren für das Erweiterungsvorhaben der Gärtnerei Rothenbücher in Neuenstein

Zustimmung durch die Verbandsversammlung: 22.06.2012
Zulassung durch das Regierungspräsidium Stuttgart: 06.08.2012

Zielabweichungsverfahren für die Aufstellung des Bebauungsplans "Oststadt / Heilbronner Straße 2. Änderung", Plan Nr. 1.029/2 in Eppingen und 4. Änderung des Flächennutzungsplans 2017

Zustimmung durch die Verbandsversammlung: 21.06.2013
Zulassung durch das Regierungspräsidium Stuttgart: 01.08.2013

Zielabweichungsverfahren für die Errichtung und den Bau von vier Windenergieanlagen in Kirchberg/Jagst

Zustimmung durch die Verbandsversammlung: 12.12.2014
Zulassung durch das Regierungspräsidium Stuttgart: 19.02.2015

Zielabweichungsverfahren für die Aufstellung des Bebauungsplans "Westliches Tauberufer − 1. Änderung" zur Ansiedlung eines großflächigen Lebensmittelmarktes in Weikersheim

Zustimmung durch die Verbandsversammlung: 02.09.2016
Zulassung durch das Regierungspräsidium Stuttgart: 07.03.2017

Zielabweichungsverfahren für die Aufstellung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Kocherwiesen II, 4.

Änderung" zur Errichtung eines großflächigen Lebensmittelmarktes auf den Flurstücken 1221/9, 1221/10
sowie einem Teilbereich des Flurstücks 1221/11 der Gemeinde Sulzbach-Laufen

Zustimmung durch die Verbandsversammlung: 09.05.2018
Zulassung durch das Regierungspräsidium Stuttgart: 29.06.2018

Zielabweichungsverfahren für die Aufstellung des Bebauungsplans „Allmand-Osterweiterung“ und des GVV Mittleres Kochertal,

1. Änderung der 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Stadt Forchtenberg

Zustimmung durch Eilentscheidung des Verbandsvorsitzenden am: 15.05.2020
Zulassung durch das Regierungspräsidium Stuttgart: 15.05.2020

Zielabweichungsverfahren für die Aufstellung des Bebauungsplans „Gelände Denger, 1. Änderung“ und 4. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bretzfeld

Zustimmung durch Eilentscheidung des Verbandsvorsitzenden am: 15.05.2020
Zulassung durch das Regierungspräsidium Stuttgart: 18.05.2020

Zielabweichungsverfahren auf Antrag der Stadt Heilbronn, Bebauungsplan „Südwestlich Saarlandkreisel“ und die Anpassung des Flächennutzungsplans 2003

Zustimmung durch Eilentscheidung des Verbandsvorsitzenden am: 15.05.2020
Zulassung durch das Regierungspräsidium Stuttgart: 13.08.2020

Zielabweichungsverfahren für die Aufstellung des Bebauungsplans "Eierbach, 1. Erweiterung" der Gemeinde Bühlertann

Zustimmung durch den Planungsausschuss: 29.10.2021
Zulassung durch das Regierungspräsidium Stuttgart: 08.08.2022

Zielabweichungsverfahren auf Antrag der Stadt Lauda-Königshofen, Bebauungsplan „Sondergebiet – Freiflächenphotovoltaikanlage Deubach-Hofstetten“ und 6. Änderung des Flächennutzungsplans 2010plus

Zustimmung durch die Verbandsversammlung: 22.07.2022
Zulassung durch das Regierungspräsidium Stuttgart: 20.10.2022